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Schimmel in der Mietwohnung: Pflichten, Ursachen und was Vermieter tun müssen

Schimmel in der Mietwohnung ist einer der häufigsten und heikelsten Streitpunkte zwischen Vermieter und Mieter. Beide Seiten schieben die Verantwortung gerne auf die andere. Die Rechtslage ist komplex — doch es gibt klare Regeln, wann wer zuständig ist.

Die Grundfrage: Woher kommt der Schimmel?

Die Frage nach der Ursache entscheidet über die Verantwortlichkeit:

  • Bauliche Mängel → Vermieter haftet: Undichtes Dach, mangelhafte Wanddämmung, fehlerhafte Bautechnik, Wärmebrücken im Mauerwerk
  • Falsches Lüften/Heizen → Mieter haftet: Zu wenig gelüftet, Möbel zu nah an Außenwänden, zu niedrig geheizt

In der Praxis ist die Ursache oft schwer zu bestimmen — und genau das führt zu Rechtsstreitigkeiten.

Wann muss der Vermieter handeln?

Der Vermieter ist zur Mangelbeseitigung verpflichtet, wenn der Schimmel durch bauliche Mängel verursacht wird. Typische Ursachen auf Vermieterseite:

  • Wärmebrücken an Außenwänden (besonders bei Altbauten ohne Dämmung)
  • Undichtigkeiten am Dach oder an Fenstern
  • Feuchtigkeitseinbruch vom Keller
  • Defekte Lüftungsanlage
  • Zu wenig Beheizung durch bauliche Probleme (z.B. Heizkörper zu klein für Raumgröße)

Was Vermieter konkret tun müssen

Schritt 1: Ursache professionell klären

Beauftrage einen Sachverständigen oder einen Bausachverständigen, der die Ursache neutral begutachtet. Kosten: 300–800 €. Das schützt dich bei Gerichtsverfahren und zeigt dem Mieter, dass du die Sache ernst nimmst.

Schritt 2: Schimmel fachgerecht beseitigen

Schimmel darf nicht einfach übergestrichen werden — das tötet die Sporen nicht ab, er kommt zurück. Notwendige Schritte:

  • Befallene Materialien fachgerecht entfernen (Tapete, ggf. Putz)
  • Wand mit Antimykotikum behandeln
  • Ursache beheben (Dämmung, Abdichtung, Wärmebrücke)
  • Dann erst neu verputzen und tapezieren

Schritt 3: Präventiv handeln

In Altbauten mit bekannten Wärmebrücken: Informiere den Mieter schriftlich über richtiges Lüft- und Heizverhalten. Dokumentiere das. Das entlastet dich bei späteren Schimmelstreitigkeiten.

Was die MietminderungRecht des Mieters die Miete zu kürzen wenn die Wohnung Mängel hat – als Vermieter schnell reagieren.Weiterlesen → bei Schimmel bedeutet

Bei erheblichem Schimmelbefall kann der Mieter die Miete mindern — ohne Erlaubnis des Vermieters. Typische Minderungsquoten:

SchimmelbefallTypische Minderungsquote
Kleiner Fleck im Bad (< 0,5 m²)2–5%
Schimmel in einem Zimmer10–20%
Mehrere Zimmer betroffen20–50%
Unbewohnbarkeit100%

Wenn der Mieter falsch lüftet: Was tun?

Wenn du nachweisen kannst, dass der Schimmel durch Fehlverhalten des Mieters entstand:

  1. Schriftliche AbmahnungSchriftliche Verwarnung des Mieters bei Vertragsverstößen – Voraussetzung für spätere Kündigung.Weiterlesen → mit Anleitung zum richtigen Lüften
  2. Schadensersatzforderung für Beseitigungskosten
  3. Im Wiederholungsfall: Kündigung (zumindest ordentlich)

Nachweis des Mieterverschuldens ist schwer — Temperaturmessgeräte in der Wohnung (mit Mietereinwilligung) können helfen, Lüftungsverhalten indirekt zu belegen.

Checkliste: Schimmelfall als Vermieter

  • Mängelanzeige des Mieters entgegengenommen und schriftlich bestätigt
  • Ursache durch Sachverständigen klären lassen
  • Fachgerechte Beseitigung beauftragt
  • Mieter über Lüften und Heizen informiert (schriftlich)
  • Bauliche Mängel dauerhaft behoben
  • Kosten dokumentiert (Steuererklärung: Erhaltungsaufwand)

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