Die Miete wurde seit Jahren nicht angepasst, obwohl die Marktmieten gestiegen sind? Als Vermieter hast du das Recht, die Miete zu erhöhen – aber nur unter bestimmten Bedingungen und mit klaren Grenzen. Hier erfährst du, wie es funktioniert.
Wann darf ich die Miete erhöhen?
Bei unbefristeten Mietverträgen kannst du die Miete auf die ortsübliche VergleichsmieteOrtsübliche Durchschnittsmiete – Basis für Mieterhöhungen und Mietpreisbremse.Weiterlesen → anheben. Voraussetzungen:
- Die Miete ist seit mindestens 15 Monaten unverändert
- Seit der letzten Erhöhung sind mindestens 12 Monate vergangen
- Die neue Miete überschreitet die ortsübliche Vergleichsmiete nicht
- Die KappungsgrenzeMaximal 20% Mieterhöhung in 3 Jahren – in Gebieten mit Wohnungsmangel nur 15%.Weiterlesen → wird eingehalten
Was ist die Kappungsgrenze?
Die Kappungsgrenze begrenzt die Erhöhung auf maximal 20 % innerhalb von 3 Jahren. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (viele Großstädte) ist die Grenze auf 15 % in 3 Jahren gesenkt. Das bedeutet: Selbst wenn die Marktmiete stark gestiegen ist, darfst du nicht mehr als 15–20 % innerhalb von 3 Jahren erhöhen.
Wie muss das Erhöhungsschreiben aussehen?
Die Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen und begründet werden. Als Begründung anerkannt:
- Qualifizierter MietspiegelOffizielle Übersicht der ortsüblichen Mieten – Grundlage für Mieterhöhungen und Mietpreisbremse.Weiterlesen → der Gemeinde
- Einfacher Mietspiegel
- Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen
- Vergleich mit 3 vergleichbaren Wohnungen in der Gemeinde
Am einfachsten: qualifizierter Mietspiegel. Den gibt es für die meisten Großstädte als PDF oder Online-Tool.
Welche Fristen muss der Mieter einhalten?
Nach Erhalt des Erhöhungsschreibens hat der Mieter 2 Monate Zeit zu überlegen. Stimmt er zu, gilt die neue Miete ab dem übernächsten Monat nach Zugang. Stimmt er nicht zu, kannst du auf Zustimmung klagen – aber nur wenn alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind.
Mieterhöhung bei Index- und Staffelmiete
Bei einer Indexmiete richtet sich die Erhöhung automatisch nach dem Verbraucherpreisindex. Bei der Staffelmiete sind die Erhöhungen vorab im Vertrag festgelegt. Beide Varianten schließen die reguläre Mieterhöhung auf Vergleichsmietenbasis aus.
Modernisierungsmieterhöhung
Nach einer ModernisierungBauliche Verbesserungen – 8% der Kosten p.a. auf Mieter umlegbar, mit 3-Monats-Ankündigung.Weiterlesen → (Energetische Sanierung, Einbau Aufzug etc.) kannst du die Jahresmiete um bis zu 8 % der Modernisierungskosten erhöhen. Vorher muss eine Ankündigung 3 Monate vor Beginn der Maßnahmen erfolgen. Mehr dazu: Modernisierungsumlage berechnen
Checkliste Mieterhöhung
- 15 Monate seit letzter Änderung vergangen?
- 12 Monate seit letzter Erhöhung vergangen?
- Kappungsgrenze (15 oder 20 %) einhalten
- Ortsübliche Vergleichsmiete als Obergrenze prüfen
- Schriftliches Erhöhungsschreiben mit Begründung
- Mietspiegel als Anlage beifügen
- Zugang per Einschreiben dokumentieren
Mehr: Mietvertrag mit Index- oder MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → mit fest vereinbarten Mietsteigerungen – kein Mietspiegel-Gutachten nötig.">StaffelmieteMietvertrag mit fest vereinbarten Mietsteigerungen – kein Mietspiegel-Gutachten nötig.Weiterlesen → aufsetzen