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Wärmepumpe im Mietobjekt: Was Vermieter beim Heizungstausch beachten müssen

Wärmepumpe im Mietobjekt: Der komplette Leitfaden für Vermieter

Das Gebäudeenergiegesetz (GEGGebäudeenergiegesetz – regelt Energieeffizienzanforderungen für Gebäude in Deutschland.Weiterlesen →) 2024 hat die Weichen gestellt: Langfristig müssen Heizungen auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Wärmepumpen sind dabei die häufigste Lösung — doch der Einbau in einem bewohnten Mietobjekt ist komplex. Dieser Guide gibt Vermietern die wichtigsten Informationen.

Was schreibt das GEG 2024 vor?

Kurzfassung der wichtigsten Regelungen:

  • Neue Heizungen ab 2024: Müssen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden
  • Bestehende Anlagen: Dürfen weiterbetrieben werden bis sie defekt sind
  • Beim Defekt: Übergangsfristen von 3-5 Jahren vor Pflicht zur Umrüstung
  • Fernwärme-Kommunalpflicht: Kommunen müssen Wärmeplanung erstellen — in Fernwärmegebieten kommen Pflichten schneller

Kurzum: Wer eine funktionierende Gasheizung hat, muss heute nichts tun. Wer eine defekte Heizung ersetzen muss, sollte die Optionen kennen.

Wärmepumpe: Geeignet für mein Mietobjekt?

Wärmepumpen arbeiten effizient wenn:

  • Das Gebäude gut gedämmt ist (Vorlauftemperatur unter 55°C)
  • Fußbodenheizung oder Flächenheizkörper vorhanden sind
  • Altbau mit hohen Vorlauftemperaturen: Erst Dämmung, dann Wärmepumpe

Für viele Altbauten ohne Grundsanierung ist eine WärmepumpeModernes Heizsystem – ab 2024 Pflicht bei Neuinstallation zu 65% erneuerbar, gefördert bis 70%.Weiterlesen → technisch möglich aber teurer im Betrieb. Hybridsysteme (Wärmepumpe + Gasheizung) sind oft sinnvoller.

Kosten und Förderung

PositionKosten (ca.)
Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. Einbau15.000-25.000 €
Erdsonden-Wärmepumpe20.000-40.000 €
Dämmmaßnahmen wenn nötig5.000-20.000 € extra

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

  • Grundförderung: 30% der Investitionskosten
  • Klimageschwindigkeitsbonus: +20% wenn alte Öl-/Gasheizung ersetzt wird (bis Ende 2028)
  • Einkommensbonus: +30% für Haushalte unter 40.000 Euro Einkommen
  • Maximal: 70% der förderfähigen Kosten, max. 30.000 Euro pro Wohneinheit

Als Vermieter: Du kannst die BEG-Förderung ebenfalls beantragen (über KfWKreditanstalt für Wiederaufbau – bietet günstige Kredite und Zuschüsse für energetische Sanierung.Weiterlesen → oder BAFA). Die Förderung reduziert die tatsächliche Investitionssumme erheblich.

Mieterhöhung nach Wärmepumpen-Einbau

Der Einbau einer Wärmepumpe ist eine Modernisierungsmaßnahme die zu einer MieterhöhungErhöhung der Miete auf ortsübliches Niveau – max. 20% in 3 Jahren, schriftlich mit Begründung.Weiterlesen → berechtigt (§ 559 BGB):

  • Mieterhöhung: 8% der jährlichen Modernisierungskosten (nach Abzug von Fördermitteln)
  • Ankündigung: 3 Monate vorher schriftlich
  • Kappungsgrenze: Max. 3 Euro/qm/Monat innerhalb von 6 Jahren

Beispielrechnung: Wärmepumpe kostet 20.000 Euro, Förderung 8.000 Euro → Nettoinvestition 12.000 Euro → Mieterhöhung max. 80 Euro/Monat (12.000 × 8% ÷ 12).

Ankündigung beim Mieter

3 Monate vor Beginn der Einbauarbeiten muss der Mieter schriftlich informiert werden über:

  • Art der Maßnahme (Wärmepumpe einbauen, Heizkörper erneuern)
  • Beginn und voraussichtliche Dauer
  • Zu erwartende Mieterhöhung
  • Energieeinsparung für den Mieter

Der Mieter hat das Recht auf Widerspruch bei unzumutbarer Härte — bei energetischen Modernisierungen ist der Einwand aber deutlich eingeschränkter als bei anderen Maßnahmen.

Praktische Erfahrungen von Vermietern

  • Einbauzeit: 3-7 Tage für Luft-Wasser-Wärmepumpe, Mieter muss nur kurzfristig ausweichen
  • Geräuschpegel: Außeneinheit erzeugt Lärm — Genehmigung der Nachbarn prüfen
  • Betriebskosten: Für gut gedämmte Gebäude oft 30-50% Energieeinsparung gegenüber Gas
  • Mieter-Reaktion: Meist positiv wenn Vorabkommunikation stimmt

Checkliste: Wärmepumpen-Einbau im Mietobjekt

  • GEG-Anforderungen geprüft (bin ich zur Umrüstung verpflichtet)?
  • Gebäude-Eignung für Wärmepumpe geprüft (Dämmung, Heizsystem)?
  • Mehrere Angebote von Fachbetrieben eingeholt?
  • Förderantrag vor Einbau gestellt (BEG-Pflicht: vor Baubeginn beantragen)?
  • Mieter 3 Monate vorher schriftlich informiert?
  • Mieterhöhungsschreiben nach Einbau vorbereitet?

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