Ratgeber

Jalousien & Markisen in der Mietwohnung: Wer zahlt — Vermieter oder Mieter?

Außenjalousien und Markisen sind begehrte Ausstattungsmerkmale. Bei der Frage, wer sie bezahlt, kommt es darauf an, wer sie eingebaut hat und wie der MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → formuliert ist.

Fallunterscheidung: Wer hat die Jalousien / Markisen eingebaut?

SituationZuständigkeit ReparaturZuständigkeit Betrieb
Vermieter hat eingebaut (Ausstattung der Wohnung)VermieterMieter (normaler Gebrauch)
Mieter hat selbst eingebaut (mit Erlaubnis)MieterMieter
Mieter hat ohne Erlaubnis eingebautMieter (kein Anspruch auf Instandhaltung)Mieter

Instandhaltung von Vermieter-Markisen

Hat der Vermieter eine Markise als Teil der Wohnungsausstattung bereitgestellt, muss er sie funktionstüchtig halten. Defekter Antrieb, beschädigter Stoff — Reparaturkosten trägt der Vermieter. Ausnahme: Mieter hat durch unsachgemäßen Gebrauch den Schaden verursacht.

Kleinreparaturklausel: Vorsicht

Frau schaut aus großem Fenster mit Stadtblick

Kleinreparaturklauseln erlauben es dem Vermieter, dem Mieter Kleinreparaturen bis zu einem bestimmten Betrag aufzubürden (üblich: bis 100–150 € pro Einzelfall). Ob Jalousien-Reparaturen darunter fallen, hängt von der konkreten Formulierung ab.

Darf der Mieter Jalousien / Markisen einbauen?

Ja — mit Zustimmung des Vermieters. Bei Auszug: Rückbaupflicht, sofern nicht anders vereinbart. Als Vermieter: schriftliche Vereinbarung treffen, ob die Anlage bei Auszug verbleibt oder rückgebaut wird.

Betriebskosten: Markisen-Wartung

Frau gießt Blumen auf dem <span class=BalkonZählt bei Wohnflächenberechnung zu 25-50% – für Mieter attraktiv, Mietaufschlag möglich.Weiterlesen → morgens" loading="lazy">

Regelmäßige Wartungskosten für Gemeinschafts-Markisen (z. B. Eingangsbereich) können als BetrKVBetriebskostenverordnung – gesetzliche Liste der umlagefähigen Nebenkosten.Weiterlesen →.">BetriebskostenLaufende Kosten des Gebäudes die auf Mieter umgelegt werden dürfen – geregelt in der BetrKV.Weiterlesen → umgelegt werden, wenn sie explizit im Mietvertrag aufgeführt sind.

Fazit

Klare Vereinbarung im Mietvertrag oder bei Einbau-Genehmigung schafft Klarheit. Vermieter-Markisen: Instandhaltungspflicht beim Vermieter. Mieter-Markisen: eigene Zuständigkeit, Rückbau bei Auszug.

Abgrenzung: Reparatur vs. Verschleiß bei Außenjalousien

In der Praxis entstehen Konflikte oft bei der Frage, ob eine Reparatur oder ein normaler Verschleiß vorliegt. Nach § 535 Abs. 1 BGB muss der Vermieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Das gilt auch für eingebaute Jalousien.

Konkret bedeutet das: Funktioniert eine vom Vermieter eingebaute Außenjalousie nicht mehr wegen eines defekten Motors oder gerissener Lamellen, ist der Vermieter zuständig. Der Mieter muss den Mangel allerdings unverzüglich schriftlich melden – am besten per E-Mail oder Einschreiben mit Beweis. Wartet der Mieter mehrere Monate, kann der Vermieter argumentieren, dass der Mangel zu spät gemeldet wurde.

Typisches Szenario aus der Vermietungspraxis: Eine Markise lässt sich nicht mehr einfahren. Ist der Motor defekt (Reparatur), zahlt der Vermieter. Sind die Stoffe durch 10 Jahre Witterung porös und ausgefranst (normaler Verschleiß nach Lebensdauer), kann der Vermieter eine Kostenersparnis geltend machen – etwa 30-40% der Wiederbeschaffungskosten – und den Rest dem Mieter in Rechnung stellen.

Mietvertrag-Klauseln: Was Vermieter beachten sollten

Die meisten Mietverträge enthalten keine genauen Regelungen für Außenjalousien. Das führt zu Streitigkeiten. Besser: Klare Formulierungen von Anfang an.

Empfohlene Klausel für Vermieter:

  • Eingebaute Jalousien/Markisen bleiben Vermieter-Eigentum. Der Mieter bedient diese sachgerecht. Reparaturen trägt der Vermieter, Reinigungs- und Pflegekosten der Mieter.
  • Mieter-Einbauten: Mit schriftlicher Genehmigung eingebaute Jalousien müssen beim Auszug entfernt und die Wand instand gesetzt werden (§ 540 Abs. 1 BGB).
  • Ohne Genehmigung eingebaute Jalousien werden als Veränderung der Mietsache behandelt und können zu MietminderungRecht des Mieters die Miete zu kürzen wenn die Wohnung Mängel hat – als Vermieter schnell reagieren.Weiterlesen → oder Schadensersatz führen.

Laut § 540 Abs. 1 BGB darf ein Mieter Veränderungen nur mit schriftlicher Zustimmung vornehmen. Wer eigenmächtig Jalousien anbringt, haftet für Schäden. Das Landgericht Berlin hat entschieden (LG Berlin, Az. 63 S 301/10), dass selbst dezente Bohrlöcher von Außenjalousien als Mangel abzurechnen sind – oft 50-150 Euro Schadensersatz.

Renovierung beim Auszug: Jalousien und Rückbau-Kosten

Ein häufiger Streitpunkt: Muss der Mieter Jalousien beim Auszug rückbauen oder kann der Vermieter sie behalten?

Rechtslage: