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Wasserschaden in der Mietwohnung: Wer zahlt und was ist zu tun?

Wasserschaden in der Mietwohnung: Wer zahlt und was ist zu tun

Wasserschäden sind nach Sturmschäden die häufigste Ursache für Gebäudeschäden in Deutschland. Leitungswasser, Rohrbruch, defekte Waschmaschine oder Starkregen — die Ursachen sind vielfältig, die Frage "Wer zahlt?" ist oft komplex. Dieser Guide gibt klare Antworten.

Sofortmaßnahmen: Was bei einem Wasserschaden zuerst zu tun ist

  1. Wasser abstellen: Hauptwasserhahn sofort schließen (Lage bekannt?)
  2. Strom sichern: Bei Gefahr durch Wasser in der Nähe von Elektroanlagen: Sicherung raus, Elektriker rufen
  3. Schaden dokumentieren: Fotos und Video BEVOR mit der Beseitigung begonnen wird
  4. Vermieter/Mieter informieren: Sofort telefonisch, dann schriftlich bestätigen
  5. Versicherung informieren: Gebäudeversicherung (Vermieter) oder Hausratversicherung (Mieter) melden
  6. Fachfirma beauftragen: Wasserschaden-Sanierung erfordert Profis (Trocknungsgeräte, Schimmelprüfung)

Wer haftet für welche Schäden?

Schäden an der Bausubstanz (Decken, Wände, Böden, Leitungen)

Diese trägt in der Regel der Vermieter und seine Gebäudeversicherung — unabhängig von der Ursache. Ausnahme: Mieter hat den Schaden verursacht (z.B. Waschmaschinenanschluss selbst falsch montiert).

Schäden am Hausrat des Mieters

Computer, Möbel, Kleidung — das sind Gegenstände des Mieters. Zuständig ist die Hausratversicherung des Mieters. Fehlt diese: Der Schuldige haftet persönlich.

  • Rohrbruch ohne Verschulden des Mieters → Vermieter haftet nicht direkt, aber Gebäudeversicherung kann einspringen
  • Mieter lässt Wasser laufen und überschwemmt → Mieter haftet für seinen Schaden und für Schäden bei Nachbarn
  • Undichtes Dach (Vermieter-Verschulden) schädigt Hausrat → Vermieter haftbar

Schäden bei Nachbarmietern

Wenn Wasser in die darunter liegende Wohnung durchdringt, haften:

  • Der Verursacher (Mieter der das Wasser verursacht hat)
  • Der Vermieter wenn die Ursache in seiner Verantwortungssphäre liegt (undichte Leitung, schlechte Dachdämmung)

Die Versicherungen und ihre Zuständigkeit

VersicherungZuständig für
Gebäudeversicherung (Vermieter)Schäden an der Bausubstanz durch Leitungswasser, Sturm, Hagel
Hausratversicherung (Mieter)Schäden am Hausrat durch Leitungswasser (wenn vereinbart)
Haftpflicht des MietersSchäden die der Mieter verursacht hat (z.B. Schäden bei Nachbarn)
ElementarschadenversicherungHochwasser, Überschwemmung von außen

Wie läuft die Schadensregulierung ab?

  1. Versicherung melden (Fristen beachten — meist 1-7 Tage)
  2. Versicherungsgutachter lässt Schaden besichtigen
  3. Fachfirma mit Sanierung beauftragen (manche Versicherungen benennen eigene Partner)
  4. Rechnungen sammeln und einreichen
  5. Auszahlung durch Versicherung oder Direktabrechnung

Mietminderung während Wasserschaden

Wenn die Wohnung durch einen Wasserschaden nicht vollständig nutzbar ist, hat der Mieter das Recht auf MietminderungRecht des Mieters die Miete zu kürzen wenn die Wohnung Mängel hat – als Vermieter schnell reagieren.Weiterlesen →. Typische Werte:

  • Gesamtes Badezimmer nicht nutzbar: 15-25% Minderung
  • Schimmel durch Wasserschaden in einem Zimmer: 10-20% pro betroffenes Zimmer
  • Provisorische Trockenheizgeräte mit starkem Lärm: 10-15%

Die Minderung endet wenn die Wohnung vollständig saniert und wieder nutzbar ist.

Checkliste: Wasserschaden

  • Wasser abgestellt?
  • Schaden fotografisch dokumentiert?
  • Versicherung informiert (innerhalb Frist)?
  • Fachfirma für Trocknung beauftragt?
  • Ursache ermittelt und beseitigt?
  • Schimmelrisiko professionell bewertet?
  • Mieter über Zeitplan der Sanierung informiert?

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