Kaufen & Vermieten

Forward-Darlehen: Zinsen für Anschlussfinanzierung jetzt sichern

Die Zinsbindung deines Immobiliendarlehens läuft in den nächsten Jahren aus – und du fragst dich, ob die Zinsen bis dahin weiter steigen werden. Mit einem Forward-Darlehen kannst du heute die Konditionen für deine AnschlussfinanzierungNeue Zinsbindung nach Ablauf der ersten Kreditlaufzeit – rechtzeitig vergleichen und umschulden.Weiterlesen → festschreiben.

Was ist ein Forward-Darlehen?

Ein Forward-Darlehen ist ein Darlehensvertrag, der heute abgeschlossen wird, aber erst in der Zukunft ausgezahlt wird (Forward-Periode: 12–60 Monate). Der Zinssatz wird heute festgelegt. Dafür berechnst du einen Forward-Aufschlag: typisch 0,01–0,03 Prozentpunkte pro Monat Vorlaufzeit.

Rechenbeispiel: Forward-Darlehen vs. Anschluss zum Marktzins

Restschuld in 3 Jahren: 200.000 Euro. Aktueller 10-Jahres-Zins: 3,8 %. Forward-Aufschlag für 36 Monate: 0,02 % × 36 = 0,72 %. Forward-Zinssatz: 4,52 %. Wenn der Marktzins in 3 Jahren bei 5,0 % liegt: Einsparung 0,48 % p.a. = 960 Euro/Jahr. Wenn der Marktzins bei 3,5 % liegt: Forward war teurer um 1.020 Euro/Jahr.

  • ☑ Forward lohnt sich bei Zinsanstieg von mehr als dem Forward-Aufschlag
  • ☑ Forward ist teuer wenn Zinsen sinken oder stagnieren
  • ☑ Je länger die Forward-Periode, desto höher der Aufschlag

Wann ist ein Forward-Darlehen sinnvoll?

Sinnvoll wenn: starke Zinssteigerungen erwartet werden, du Planungssicherheit für Mietkalkulation brauchst, dein Cashflow eng ist und höhere Zinsen kritisch würden. Weniger sinnvoll wenn: Zinsen eher stagnieren oder fallen könnten, du noch 4–5 Jahre Zeit hast (Aufschlag wird zu hoch), die Restschuld gering ist (absoluter Aufschlag klein).

Forward-Darlehen abschließen: So gehst du vor

  • ☑ Aktuellen Darlehensvertrag prüfen: Wann endet die Zinsbindung?
  • ☑ Restschuld zum Ablaufzeitpunkt berechnen
  • ☑ Angebote für Forward-Darlehen einholen (Interhyp, Dr. Klein, Direktbanken)
  • ☑ Verschiedene Forward-Perioden vergleichen (12, 24, 36, 48 Monate)
  • ☑ Zinsbindung des Forward-Darlehens wählen (10 oder 15 Jahre)

Vorzeitige Ablösung des laufenden Darlehens

Wenn dein aktuelles Darlehen noch mehr als 12 Monate läuft, fällt bei vorzeitiger Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Diese kann erheblich sein (1–3 % der Restschuld). Rechne nach: Lohnt sich die vorzeitige Ablösung trotz Vorfälligkeitsentschädigung, wenn die Forward-Zinsen deutlich günstiger sind? Nach 10 Jahren Zinsbindung besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht ohne Entschädigung (§ 489 BGB).

Fazit

Das Forward-Darlehen ist kein Allheilmittel – es ist eine Wette auf die Zinsentwicklung. Wer Planungssicherheit über Renditeoptimierung stellt, ist mit einem Forward gut beraten. Wer spekulativ vorgeht, kann auch verlieren. Hole mindestens 3 Angebote ein und vergleiche die Gesamtkosten. Mehr: Immobilienfinanzierung 2026.

Forward-Darlehen für Vermieter: Wann lohnt sich der Abschluss wirklich?

Als Vermieter solltest du ein Forward-Darlehen nicht automatisch abschließen, nur weil es möglich ist. Die Entscheidung hängt stark von deiner persönlichen Situation ab. Konkret: Wenn deine Zinsbindung noch 3–4 Jahre läuft und die Rendite deiner Immobilie knapp über den aktuellen Finanzierungszinsen liegt, ist die Sicherheit eines Forward-Darlehens oft sinnvoll. Steigen die Zinsen um nur 1 Prozentpunkt, kann sich deine Gewinnmarge erheblich verschärfen.

Die typische Situation: Deine 10-jährige Zinsbindung läuft 2026 aus. Du verdienst derzeit 2,5 Prozent Rendite mit 3,2 Prozent Darlehenszins. Am Markt sind Forward-Darlehen mit 4,2 Prozent zu bekommen. Der Aufschlag (Forward-Aufschlag) liegt bei etwa 1 Prozent pro Jahr bis zur Auszahlung. Das klingt teuer – aber wenn die Zinsen bis 2026 tatsächlich auf 5,5 Prozent steigen, hast du mit deiner vorher festgelegten Quote gespart.

Ein wichtiger Punkt: Das Forward-Darlehen greift erst nach Ablauf deiner aktuellen Zinsbindung. Deine alte Rate bleibt unverändert bestehen. Das ist gerade bei Immobilien mit hohem Kreditanteil oder geringen Mieteinnahmen relevant – du zahlst während der Forward-Periode still und leise weiter, ohne finanzielle Entlastung.

Forward-Darlehen und die Steuer: Was Vermieter beachten müssen

Ein häufig übersehener Aspekt: Die Forward-Gebühr ist eine Zinsvorauszahlung und damit Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG. Du kannst sie nicht komplett im Jahr des Abschlusses absetzen, sondern musst sie über den Zeitraum bis zur Auszahlung verteilen. Ein Beispiel: Du zahlst heute 5.000 Euro Forward-Aufschlag für einen Zeitraum von 36 Monaten. Du darfst monatlich etwa 139 Euro absetzen – nicht die kompletten 5.000 Euro im ersten Jahr.

Das ist in der Praxis ein häufiger Fehler. Viele Vermieter berichten ihrem Steuerberater die komplette Gebühr im Abschlussjahr, was zu Nachzahlungen führt. Achte auf einen korrekten Beleg von deiner Bank – dieser muss deutlich machen, dass es sich um einen Forward-Aufschlag mit Laufzeit handelt.

Zusätzlich: Sollte sich deine Finanzierungslage ändern und du kündigst das Forward-Darlehen vorzeitig, können Vorfälligkeitsentschädigungen entstehen. Diese sind ebenfalls nicht sofort absetzbar, sondern müssen teilweise aktiviert oder über die Restlaufzeit verteilt werden – je nachdem, wie dein Steuerberater die Situation bewertet.

Praktische Fehler beim Forward-Darlehen vermeiden