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Feuerlöscher im Mehrfamilienhaus: Anzahl, Pflichten und Wartung

Feuerlöscher im Wohngebäude — sind sie Pflicht? Und wenn ja: Wie viele, wo, und wer ist für die Wartung verantwortlich?

Rechtliche Pflicht: Wohngebäude

Für private Wohngebäude gibt es keine bundeseinheitliche gesetzliche Pflicht zur Vorhaltung von Feuerlöschern. Ausnahmen:

  • Gewerblich genutzte Teile des Gebäudes (Arbeitsstättenverordnung)
  • Tiefgaragen im Gebäude (je nach Garagenverordnung des Bundeslandes)
  • Heizraum mit bestimmten Heizsystemen
  • Denkmalschutz oder besondere Nutzung: Auflagen der Baubehörde

Empfehlung: Freiwillige Vorhaltung lohnt sich

Auch ohne Pflicht empfehlen Brandschutzexperten:

  • 1 Feuerlöscher pro Treppenhaus-Stockwerk
  • 1 Feuerlöscher im Heizraum und Keller
  • Für Tiefgaragen: CO2-Löscher (kein Löschmittel-Rückstand)

Welcher Feuerlöscher für welchen Bereich?

BereichEmpfohlener Typ
Treppenhaus, GemeinschaftsbereicheABC-Pulverlöscher oder Wassernebel
Heizraum, ÖlheizungBC-Kohlendioxid-Löscher
TiefgarageCO2-Löscher (kein Pulver)
Küche (Fett-Brand)F-Klasse-Löscher

Wartungspflicht: Was gilt?

Heller Flur einer modernen Wohnung in Köln

Feuerlöscher müssen nach DIN EN 3 alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden. Kosten: 15–30 € pro Löscher. Bei gewerblicher Nutzung: jährliche Prüfung Pflicht.

Betriebskosten: Umlagefähig?

Wartungskosten für Feuerlöscher in Gemeinschaftsbereichen können als BetrKVBetriebskostenverordnung – gesetzliche Liste der umlagefähigen Nebenkosten.Weiterlesen →.">BetriebskostenLaufende Kosten des Gebäudes die auf Mieter umgelegt werden dürfen – geregelt in der BetrKV.Weiterlesen → umgelegt werden, wenn sie im MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → unter „Sonstige Betriebskosten" aufgeführt sind.

Fazit

Keine generelle Pflicht — aber kluge Vorsorge. Feuerlöscher in Heizraum, Keller und je Treppenhaus-Stockwerk aufstellen, alle 2 Jahre warten lassen und dokumentieren.

Feuerlöscher in Gemeinschaftsflächen: Was Vermieter selbst bereitstellen sollten

Obwohl die gesetzliche Pflicht für private Wohngebäude entfällt, empfehlen Versicherer und Brandschutzexperten dringend die Ausstattung von Fluren, Treppenhäusern und Kellern mit Feuerlöschern. Der Grund: Im Brandfall können diese Bereiche schnell zur tödlichen Falle werden – besonders für ältere Mieter oder Familien mit Kindern. Ein 6-kg-Pulverlöscher oder 6-Liter-Schaumlöscher in jedem Treppenhaus (mindestens alle zwei Stockwerke) reduziert nachweislich die Brandausbreitungsgeschwindigkeit und ermöglicht Bewohnern eine sichere Evakuierung.

Rechtlich relevant: Nach § 823 BGB (Schadensersatzpflicht) können Vermieter haftbar gemacht werden, wenn fahrlässig unterlassene Brandschutzmaßnahmen zu Personenschäden führen. Versicherungen prüfen im Schadensfall genau, ob „offensichtlich erforderliche" Sicherheitsvorrichtungen vorhanden waren. Feuerlöscher in gemeinsamen Bereichen gelten mittlerweile als solche „erforderlichen" Maßnahmen – insbesondere in älteren Häusern ohne automatische Sprinkleranlagen.

  • Typ und Anzahl: Für Mehrfamilienhäuser bis 4 Wohneinheiten reicht 1 Löscher pro Treppenhaus; ab 5 Einheiten sollten es mindestens 2 sein
  • Standort: Deutlich gekennzeichnet an den Zugängen zu Treppenhäusern anbringen, nicht in Abstellkammern verstecken
  • Zugänglichkeit: Höhe 0,8–1,5 Meter ab Fußboden; auch für körperlich eingeschränkte Personen erreichbar

Wartungspflichten und Dokumentation: Das übersehen viele Vermieter

Wer sich für Feuerlöscher entscheidet, muss diese ordnungsgemäß warten. Das ist kein Kann-Punkt, sondern eine zivilrechtliche Pflicht aus dem Gedanken der Verkehrssicherung. Alle zwei Jahre ist eine wiederkehrende Prüfung durch einen Sachkundigen erforderlich (DIN 14406 Teil 4). Diese Prüfung darf nur durch Fachbetriebe erfolgen – der HausmeisterKümmert sich um laufende Aufgaben im Mietshaus – Kosten umlegbar als Betriebskosten.Weiterlesen → oder die günstigste Reinigungsfirma genügen nicht.

Häufiger Fehler: Vermieter kaufen Feuerlöscher, montieren sie und vergessen dann die Wartung komplett. Das hat zwei Konsequenzen: Erstens funktioniert der Löscher im Brandfall möglicherweise nicht (abgelaufene Treibmittel, undichte Ventile). Zweitens beweist eine fehlende Wartungsdokumentation im Schadensfall fahrlässiges Verhalten, was zur Haftungsfreistellung durch die Versicherung führen kann.

Die Dokumentation muss folgende Punkte enthalten: Inspektionsdatum, Name und Signatur des Prüfers, eventuelle Mängel, durchgeführte Reparaturen. Diese Unterlagen sollten im Hausverwalterbüro oder digital verfügbar sein und mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden – nicht nur aus Haftungsgründen, sondern auch bei Verkauf des Objekts ein wichtiger Vermögensschutz.

Kosten auf Mieter umlegen: Rechtliche Grenzen und praktische Umsetzung

Viele Vermieter fragen: Kann ich die Anschaffungs- und Wartungskosten für Feuerlöscher auf die Betriebskostenabrechnung umlegen? Die Antwort ist differenziert.

Betriebskosten nach § 556 BGB: Wartung und Inspektionen von Feuerlöschern lassen sich unter die Position „Sonstige Betriebskosten" oder „Sicherheitsausst

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