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Fahrstuhlpflicht nachrüsten: Für wen gilt das in Mehrfamilienhäusern?

Eine der häufigsten Fragen bei Bestandsimmobilien: Muss ein Aufzug nachgerüstet werden? Die kurze Antwort: Es gibt keine generelle Nachrüstpflicht — aber Ausnahmen gibt es.

Generelle Rechtslage

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht für Bestandsgebäude, nachträglich Fahrstühle einzubauen. Neubauten unterliegen je nach Bundesland und Gebäudehöhe anderen Regeln (Musterbauordnung, Landesbauordnungen).

Wann kann ein Fahrstuhl trotzdem Pflicht werden?

  • Barrierefreiheitspflicht bei ETWEigentumswohnung – häufigste Form der Kapitalanlage-Immobilie für Privatanleger.Weiterlesen →, mehr Verwaltungsaufwand.">MehrfamilienhausGebäude mit mehreren Wohneinheiten – bessere Renditen als ETW, mehr Verwaltungsaufwand.Weiterlesen →.">WEGWohnungseigentümergemeinschaft – Gemeinschaft aller Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus.Weiterlesen →-Sanierung: Bei umfassenden Sanierungen kann die Gemeinde Auflagen stellen
  • Behindertengerechter Umbau auf Mieter-Wunsch (§ 554 BGB): Der Mieter hat Anspruch auf Zustimmung zum Einbau — auf eigene Kosten
  • Denkmalschutz: Kompliziert die Nachrüstung, macht sie aber nicht unmöglich

Kosten eines Fahrstuhl-Einbaus

TypInvestitionskostenJährliche Betriebskosten
Hydraulischer Aufzug (3 Stockwerke)60.000–100.000 €3.000–6.000 €
Seilaufzug (modernes Gebäude)50.000–80.000 €2.000–4.000 €
Außen-Aufzug (Anbau)80.000–150.000 €4.000–8.000 €

Modernisierungsumlage: Fahrstuhl

Heller Flur einer modernen Wohnung in Köln

Der nachträgliche Einbau eines Fahrstuhls ist eine Modernisierungsmaßnahme — 8 % der Kosten jährlich umlagefähig. Aber: Häufig wohnen in Erdgeschoss-Wohnungen Mieter, die den Fahrstuhl nicht nutzen. BGH-Rechtsprechung: Eine Umlage auf alle Mieter ist möglich, selbst wenn einzelne ihn nicht nutzen.

Förderung durch KfW

Der Aufzug-Einbau kann im Rahmen der KfWKreditanstalt für Wiederaufbau – bietet günstige Kredite und Zuschüsse für energetische Sanierung.Weiterlesen →-Förderung für altersgerechtes Umbauen (Programm 455-B) bezuschusst werden: bis zu 6.250 € Zuschuss. Antrag vor Baubeginn stellen.

Fazit

Keine generelle Nachrüstpflicht für Bestandsgebäude. Wer freiwillig einbaut, kann Kosten umlegen und steigert den Wohnwert erheblich — besonders attraktiv für ältere Mieter und Mieter mit Behinderung.

Wann Fahrstuhlnachruestung bei DenkmalschutzBesonderer Schutzstatus für historische Gebäude – mit bis zu 9% AfA jährlich höchste Steuervorteile.Weiterlesen → scheitert

Ein haeufig unterschaetztes Hindernis für Vermieter: Denkmalgeschuetzte Gebaeude sind oft von der Fahrstuhlpflicht ausgenommen oder zumindest erleichtert. Das klingt zunächst positiv, fuehrt aber zu praktischen Problemen. Viele Bundeslaender (etwa Bayern und Baden-Wuerttemberg) erlauben bei Sanierungen die Befreiung von Barrierefreiheitsanforderungen, wenn diese zu einer "unverhaeltnismaessigen Belastung" fuehren – dazu zaehlt auch der Schutz des Gebäudecharakters.

Die Realitaet: Ein Fahrstuhlschacht in einem gründerzeitlichen Berliner Mietshaus kann tatsächlich die Denkmalschutzbehoerde scheitern lassen. Allernativen wie externe Aufzuege oder beengte Loesungen entstehen dann – diese sind für Vermieter teurer und für Mieter umstaendlicher. Wichtig: Bereits in der Planungsphase Kontakt zur Denkmalschutzbehoerde aufnehmen, nicht erst nach Genehmigung.

Vermieterpflicht nach § 535b BGB: BarrierefreiheitRollstuhlgerechter Umbau – förderfähig, höhere Miete möglich, gesellschaftlich relevant.Weiterlesen → als Mangelhaftungsgrund

Seit 2023 gibt es einen oft uebersehenen Punkt: Nach § 535b BGB kann fehlende Barrierefreiheit unter Umstaenden einen Mangel der Mietwohnung darstellen – nicht als Nachruestpflicht, sondern als Mietmaengelungsrecht des Mieters. Das ist ein Unterschied.

Ein konkretes Szenario: Ein Vermieter eines vierstoeckigen Mehrfamilienhauses ohne Aufzug vermietet an eine Familie mit behindertem Kind. Fehlt ein Fahrstuhl und war dies vor Mietbeginn nicht explizit offengelegt, kann der Mieter eine MietminderungRecht des Mieters die Miete zu kürzen wenn die Wohnung Mängel hat – als Vermieter schnell reagieren.Weiterlesen → geltend machen – bis zu 10-15 Prozent sind in Urteilen dokumentiert. Der Vermieter hat dann zwar keine Nachruestpflicht, muss aber mit Mietausfaellen rechnen. Praxis-Tipp: In Exposés und Mietvertraegen sollte ausdrücklich „kein Aufzug" genannt werden – das vermeidet spaetere Dispute.

Kosten-Nutzen bei freiwilligen Nachruestungen und KfW-Foerderung

Etwa 30 Prozent der Vermieter in Mehrfamilienhaeusern ohne Aufzug erwaegen eine freiwillige Nachruestung – oft wegen Vermietungsschwierigkeiten. Die KfW bietet dafuer Foerderung: Das Programm „Altersgerecht Umbauen" (261/262) deckt bis zu 10.000 Euro pro Wohneinheit ab, wenn es um Barrierefreiheit geht.

Wichtig: Die Foerderung ist an Voraussetzungen gekuepft – der Lift muss mindestens 1,10 Meter breit sein, ein bestimmtes Gewicht tragen und bestimmte Halts-Standards erfuellen. Ein gemauerter Schacht kostet durchschnittlich 40.000–60.000 Euro, eine Außenlift-Loesung 25.000–35.000 Euro. Mit KfW-Zuschuss reduziert sich das – aber Eigenanteile bleiben erheblich. Vermieter sollten vor Investition klaeren: Lässt sich die Miete entsprechend erhoehen? Im Durchschnitt steigt die Vermietungsquote um 8-12 Prozent bei Aufzug, die Nebenkosten aber auch um 800–1.200 Euro jährlich pro Wohneinheit.

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