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Energieausweis: Pflichten für Vermieter bei Neuvermietung und Verkauf

Energieausweis: Pflichten für Vermieter

Der EnergieausweisPflichtdokument bei Vermietung – zeigt Energieeffizienz des Gebäudes, muss bei Besichtigung vorliegen.Weiterlesen → dokumentiert die Energieeffizienz einer Immobilie und ist bei Neuvermietungen und Verkäufen Pflicht. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro geahndet. Doch was genau müssen Vermieter beachten?

Wann ist der Energieausweis Pflicht?

  • Neuvermietung: Bei jedem neuen Mietverhältnis muss der Energieausweis dem potenziellen Mieter bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden
  • Verkauf: Beim Verkauf muss der Ausweis dem Kaufinteressenten bei der Besichtigung vorgelegt werden
  • Inserate: In Wohnungsanzeigen müssen Energiekennwerte angegeben werden (Effizienzklasse, Primärenergiebedarf oder -verbrauch)
  • Übergabe: Bei Vertragsabschluss muss der Original-Ausweis oder eine Kopie übergeben werden

Zwei Arten von Energieausweisen

Bedarfsausweis

Basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes (Dämmung, Heizsystem, Fenster). Gilt als objektiver und aussagekräftiger.

  • Pflicht für: Neubauten, Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten (sofern Bauantrag vor 1. November 1977 und nicht saniert)
  • Kosten: 300-600 Euro
  • Gültig: 10 Jahre

Verbrauchsausweis

Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre. Günstiger, aber abhängig vom Nutzerverhalten der Vormieter.

  • Zulässig für: Gebäude mit 5+ Wohneinheiten oder neuere Gebäude
  • Kosten: 50-150 Euro
  • Gültig: 10 Jahre

Effizienzklassen: Was sie bedeuten

KlassePrimärenergiebedarf (kWh/m²/Jahr)Was das bedeutet
A+unter 30Passivhaus-Standard
A30-50Niedrigstenergiehaus
B50-75Sehr gut saniert
C75-100Gut saniert
D100-130Durchschnitt NeubauErstbezug nach Oktober 2014 – Mietpreisbremse gilt nicht, höhere Mieten möglich.Weiterlesen → 2000er
E130-160Älterer Bestand
F160-200Sanierungsbedarf
G200-250Hoher Sanierungsbedarf
Hüber 250Sehr hoher Energiebedarf

Was passiert ohne Energieausweis?

Wer als Vermieter keinen Energieausweis vorlegt oder in Inseraten keine Energiedaten angibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit:

  • Bußgeld bis 15.000 Euro
  • Zuständige Behörde: Bauordnungsämter der Länder
  • In der Praxis werden Verstöße selten aktiv verfolgt, aber Beschwerden von Mietern oder Käufern können zur Prüfung führen

Wo beantrage ich einen Energieausweis?

  • Energieberater (zugelassene Experten nach GEGGebäudeenergiegesetz – regelt Energieeffizienzanforderungen für Gebäude in Deutschland.Weiterlesen →)
  • Architekten mit Energieberatungsqualifikation
  • Online-Dienstleister (günstiger für VerbrauchsausweisEnergieausweis basierend auf tatsächlichem Verbrauch der letzten 3 Jahre – günstiger als Bedarfsausweis.Weiterlesen →)
  • Schornsteinfeger (oft für einfache Ausweise)

Online-Plattformen bieten Verbrauchsausweise oft für 50-100 Euro an — ausreichend für Standardfälle.

Muss der Vermieter schlechte Werte verbessern?

Nein — der Energieausweis ist ein Informationsdokument, keine Sanierungspflicht. Allerdings: Seit dem GEG 2023 gibt es erweiterte Sanierungspflichten bei Eigentümerwechsel (ineffiziente Heizsysteme müssen ggf. ausgetauscht werden). Und die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) wird mittelfristig weitere Anforderungen bringen.

Checkliste: Energieausweis bei Neuvermietung

  • Gültiger Energieausweis vorhanden (nicht älter als 10 Jahre)?
  • Art des Ausweises korrekt (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)?
  • Bei Besichtigung vorgelegt?
  • Energiekennwerte im Inserat angegeben?
  • Kopie bei Vertragsabschluss übergeben?
  • Übergabe dokumentiert (Unterschrift Mieter auf Empfangsbestätigung)?

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