Dunkle Wege, unbeleuchtete Eingänge, schlecht ausgeleuchtete Parkplätze — wann ist der Vermieter in der Pflicht? Die Antwort: öfter als man denkt.
Grundsatz: Verkehrssicherungspflicht gilt auch außen
Der Vermieter muss nicht nur das Treppenhaus, sondern auch Außenbereiche des Grundstücks sicher halten. Das umfasst Wege, Eingänge, Treppen und Parkplätze, die von Mietern und Besuchern genutzt werden.
Was muss beleuchtet sein?
- Hauseingang (Pflicht — Mindestbeleuchtung für Schlüssellochsuche)
- Wege vom Eingang zur Straße (sofern vorhanden und regelmäßig genutzt)
- Außentreppen (besonders rutschgefährdet)
- Tiefgarageneinfahrt und -ausfahrt
- Fahrradabstellraum / Kellereingang
Wann haftet der Vermieter bei Dunkelheit?
Wenn jemand auf einem unbeleuchteten, aber üblicherweise genutzten Weg stürzt: Ja. Wenn jemand abseits der normalen Wege läuft: meist Nein. Gerichte prüfen die Zumutbarkeit der Maßnahmen und das Mitverschulden der verletzten Person.
Anforderungen an die Beleuchtung

- Ausreichende Helligkeit (mind. 20–50 Lux auf Wegen empfohlen)
- Kein Flackern oder Ausfall (regelmäßige Kontrolle)
- Bewegungsmelder sind erlaubt, müssen aber ausreichend verzögert sein
- LED-Beleuchtung mit Dämmerungsschalter ist Standard
Kosten und Umlagefähigkeit
Außenbeleuchtung (Strom, Wartung, Glühbirnen/LEDs) ist als BetrKVBetriebskostenverordnung – gesetzliche Liste der umlagefähigen Nebenkosten.Weiterlesen →.">BetriebskostenLaufende Kosten des Gebäudes die auf Mieter umgelegt werden dürfen – geregelt in der BetrKV.Weiterlesen → umlagefähig (§ 2 Nr. 11 BetrKV: Beleuchtung). Einbaukosten sind nicht umlagefähig. Umstieg auf LED spart Betriebskosten und damit indirekt auch die Nebenkosten der Mieter.
Fazit
Hauseingang und regelmäßig genutzte Wege müssen beleuchtet sein. Defekte Leuchten schnell tauschen, Bewegungsmelder mit ausreichender Nachlaufzeit einsetzen und alles dokumentieren. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für den Schadensfall.
Rechtliche Grundlage: BGB § 823 und die Verkehrssicherungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters ergibt sich aus BGB § 823 Absatz 1 (Schadensersatzpflicht) und wird durch zahlreiche Urteile konkretisiert. Wer Grundstücke für fremde Personen betreibt, muss dafür sorgen, dass diese nicht durch mangelnde Beleuchtung zu Schaden kommen. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass unbeleuchtete Wege bei Dunkelheit zu gefährlich sind — besonders im Winter, wenn es bereits um 17 Uhr dunkel wird.
Wichtig: Die Pflicht gilt nicht nur für die direkten Mietflächen, sondern für alle gemeinschaftlich genutzten Außenflächen des Grundstücks. Das Landgericht Berlin hat 2018 entschieden, dass ein fehlender Außenlicht bei einem Sturz auf der Hofeinfahrt zu Schadensersatz führt — auch wenn der Mieter selbst „vorsichtig hätte gehen können".
Praktische Anforderungen: Welche Lichtstärke ist ausreichend?
Es gibt keine starren Vorgaben wie „mindestens 100 Lux" — die Anforderungen sind situationsbezogen. Dennoch gelten folgende praktische Richtwerte:
- Hauseingang/Haustür: Mindestens so hell, dass man das Schlüsselloch erkennt und Treppen sicher nutzbar sind (ca. 50-100 Lux)
- Gehwege zum Eingang: Gleichmäßige Ausleuchtung ohne Dunkelzonen (ca. 30-50 Lux)
- Parkplätze: Ausreichend hell, um die Fahrzeuge und Unfallrisiken zu erkennen (ca. 50-100 Lux)
- Kellereingang/Müllplatz: Hell genug zur Orientierung und um Stolperfallen zu sehen
Faustregel für Vermieter: Wenn Sie nachts selbst unsicher laufen würden — dann ist die Beleuchtung zu schwach. Haftungsrisiken und Schadensersatzforderungen sind teuer: Ein Sturz mit Frakturen kann schnell 5.000–15.000 Euro kosten.
Häufige Vermieterfehler und praktische Lösungen
Fehler 1: Lampen nicht regelmäßig warten
Ausgefallene Lampen sind ein klassisches Haftungsrisiko. Viele Vermieter installieren die Beleuchtung, vergessen aber die Wartung. Empfehlung: Monatliche Kontrolle durchführen oder mit einem HausmeisterKümmert sich um laufende Aufgaben im Mietshaus – Kosten umlegbar als Betriebskosten.Weiterlesen → vereinbaren. Bei Mieterbeschwerde über fehlende Beleuchtung sollten Sie innerhalb von 48 Stunden reagieren.
Fehler 2: Bewegungsmelder ohne Ausfallsicherheit
Bewegungsmelder sparen Strom, können aber gefährlich sein, wenn Mieterin mit Kinderwagen oder Rollatoren zu langsam gehen. Die Lampe schaltet aus — Sturz. Besser: Kombinieren Sie Melder mit einer Mindeststundauer von mindestens 10–15 Minuten oder nutzen Sie hybride Systeme (Dämmerungsschalter + Melder).
Fehler 3: LED-Umrüstung ohne Farbtemperatur-Check
Zu kalte LED (6500K) können blenden; zu dunkle (2000K) beleuchten nicht ausreichend. Für Außenbereiche ideal: 3000–4000K (neutralweiß) — das wirkt sicher ohne zu blenden.
Lösung für Vermieter: Dokumentieren Sie alle Wartungsarbeiten schriftlich. Im Schadensfall beweist das, dass Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind.