Kaufen & Vermieten

Wohnung kaufen in Frankfurt: Investieren und vermieten 2026

Frankfurt am Main ist die einzige echte internationale Finanzmetropole Deutschlands. EZB, Deutsche Bank, Commerzbank – die Bankendichte ist einmalig und schafft dauerhaft zahlungskräftige Mieter. Aber auch die Kaufpreise sind entsprechend hoch.

Frankfurter Marktdaten 2026

  • Kaufpreise: 5.500–10.000 €/m²
  • Kaltmieten: 15–22 €/m², Banken-Viertel bis 28 €/m² möbliert
  • Einwohner: ~775.000 + Frankfurt-Rhein-Main: ~2,3 Mio.
  • Internationaler Anteil: ~30 % der Bevölkerung
  • Bruttomietrendite: 2,8–3,8 %
  • Frankfurter Flughafen: größter Arbeitgeber der Region (~80.000 Beschäftigte)

Beste Investitionslagen in Frankfurt

Sachsenhausen und Bornheim

Szenelage südlich des Mains. Kaufpreise 6.500–8.500 €/m², Mieten 16–20 €/m². Sehr beliebt, geringe Fluktuation, internationale Mieterschaft.

Westend und Nordend

Gründerzeitgründlichkeit, gehobenes Bürgermilieu. Kaufpreise 7.500–10.000 €/m², höchste Frankfurter Mieten. Für Premiumvermieter.

Gallus und Gutleutviertel

Aufwertungsquartiere. Kaufpreise 4.500–6.000 €/m², Mieten 14–17 €/m². Steigende Nachfrage durch EZB-Nähe und gute ÖPNV-Anbindung. Renditen bis 4,5 %.

Bergen-Enkheim und Nied (Außenlagen)

Günstige Familien- und Arbeitnehmerlagen. Kaufpreise ab 3.800 €/m², Renditen bis 5 %. Gut für bodenständige Dauervermietung.

Expat-Vermietung: Frankfurts Besonderheit

Frankfurt hat die höchste Expat-Konzentration aller deutschen Städte. Das bedeutet für Vermieter:

  • Möblierte Wohnungen erzielen 25–35 % Aufschlag gegenüber unmöblierten
  • Englischsprachige Mietverträge üblich und rechtlich möglich
  • Kurzzeitverträge (6–18 Monate) gang und gäbe
  • Bankgarantien als Mietkautionsersatz akzeptiert

Rechtliches: MietrechtGesetzliche Regelungen für Mietverhältnisse in Deutschland – §§ 535-580a BGB.Weiterlesen → Frankfurt

  • VergleichsmieteOrtsübliche Durchschnittsmiete – Basis für Mieterhöhungen und Mietpreisbremse.Weiterlesen → begrenzt.">MietpreisbremseGesetz das Mieterhöhungen bei Neuvermietung auf max. 10% über ortsüblicher Vergleichsmiete begrenzt.Weiterlesen → gilt in Frankfurt (angespannter Wohnungsmarkt)
  • ☑ Hessischer MietspiegelOffizielle Übersicht der ortsüblichen Mieten – Grundlage für Mieterhöhungen und Mietpreisbremse.Weiterlesen → + lokaler Frankfurter Mietspiegel
  • ☑ Zweckentfremdungsverbot: Kurzzeitvermietung genehmigungspflichtig
  • GrunderwerbsteuerSteuer beim Immobilienkauf: 3,5-6,5% je nach Bundesland – wichtiger Kostenfaktor.Weiterlesen → Hessen: 6 %

Kaufnebenkosten Frankfurt

PositionSatz
Grunderwerbsteuer Hessen6 %
Notar und Grundbuch~1,5 %
Makler (geteilt)bis 3,57 %
Gesamtca. 10,5–12 %

Rhein-Main: Vermieten in Wiesbaden | Wohnung kaufen in Hamburg

Finanzierung einer Frankfurt-Wohnung: Darlehensfaehigkeit und Sollzinsbindung 2026

Bei Kaufpreisen von 5.500–10.000 €/m² liegt eine durchschnittliche 70-m²-Wohnung in Frankfurt zwischen 385.000 und 700.000 Euro. Die Eigenkapitalquote ist entscheidend: Banken verlangen mindestens 20 %, realistisch sind 25–30 % für günstige Zinssätze. Mit einer Bruttomietrendite von 2,8–3,8 % müssen Vermieter bei der Kreditvergabe besonders auf die Mietrenditeberechnung achten – nicht alle Banken zählen die prognostizierte Miete im vollen Umfang an.

Ein häufiger Fehler: ProvisionMaklerprovision bei Vermietung – seit 2015 zahlt derjenige der den Makler beauftragt.Weiterlesen → max. 2 Kaltmieten bei Neuvermietung.">MaklerImmobilienmakler vermittelt Mieter oder Käufer – Provision max. 2 Kaltmieten bei Neuvermietung.Weiterlesen →-Kostenquoten werden oft vergessen. In Frankfurt fallen typischerweise 5,95 % Makler plus 6 % Grunderwerbsteuer an – zusammen also etwa 12 % Nebenkosten auf den Kaufpreis. Das heißt, die tatsächliche Investition für eine 500.000-Euro-Immobilie beträgt 560.000 Euro. Für 2026 sollten Vermieter mit einer Sollzinsbindung von mindestens 15 Jahren kalkulieren – die Zinsen sind aktuell günstiger als 2022/2023, aber noch volatil.

Tipp: Nutzen Sie die Darlehensvertragsbedingungen genau – besonders Paragrafen zu Sondertilgungsrechten (BGB § 489). Kostenlose Sondertilgungen sind 2026 Standard, ermöglichen schnellere Entschuldung bei Mieterhöhungen.

Mieterhöhung und Kappungsgrenzen in Frankfurt: Praxis-Fallstricke

Frankfurt unterliegt der Mietpreisbremse nach § 556d BGB, jedoch mit Ausnahmen. Die Obergrenze für Mieterhöhungen liegt bei 20 % innerhalb von drei Jahren – aber nur bei Bestandsmietverträgen. Neuvermietungen nach umfassender ModernisierungBauliche Verbesserungen – 8% der Kosten p.a. auf Mieter umlegbar, mit 3-Monats-Ankündigung.Weiterlesen → sind befreit.

Das Bankenviertel und der Westend zahlen typischerweise 22–28 €/m², während Sachsenhausen und Bornheim günstigere Segmente mit 15–18 €/m² bieten. Viele Vermieter übersehen: Modernisierungsumlage nach § 559 BGB beträgt 11 % der Modernisierungskosten pro Jahr – deutlich unter der Mieterhöhungsobergrenze. Eine 20.000-Euro-Modernisierung rechtfertigt also nur 183 Euro Mehrmiete monatlich, nicht sofort.

Praktischer Tipp für Frankfurter Vermieter: Dokumentieren Sie Modernisierungen exakt – Handwerkerrechnungen aufbewahren. Manche Makler versprechen „schnelle Renditesprünge" durch Sanierung, ohne die gestreckte Umlage zu erklären. Realistisch: Eine vollständige Sanierung rechnet sich erst nach 7–10 Jahren MietrenditeJahresmiete geteilt durch Kaufpreis – Ziel: mindestens 4% brutto für positive Rendite.Weiterlesen →.

Nebenkosten und Betriebskostenabrechnung im internationalen Finanzdistrikt

Frankfurt-Wohnungen haben besondere Charakteristiken: Hohe Nebenkosten durch moderne Heizanlagen, GlasfaserSchnelles Internet – Vermieter können Glasfaser-Ausbau ermöglichen, Mieter schätzen es sehr.Weiterlesen →-Internet (oft Pflicht für internationale Mieter) und häufig Hausverwaltungen erforderlich. Im Gegensatz zu kleineren Städten ist professionelle Verwaltung hier Standard – Eigenmanagement kostet zu viel Zeit.

Betriebskosten (§ 556 Abs. 1 BGB) liegen in Frankfurt-Hochhäusern bei durchschnittlich 2,50–3,50 €/m² monatlich. Als Vermieter müssen Sie monatliche Vorauszahlungen fordern und jährlich abrechnen – eine klassische Fehlerquelle. Typische Fehler: Verwalterhonorare nicht in die BetrKVBetriebskostenverordnung – gesetzliche Liste der umlagefähigen Nebenkosten.Weiterlesen →.">BetriebskostenLaufende Kosten des Gebäudes die auf Mieter umgelegt werden dürfen – geregelt in der BetrKV.Weiterlesen → – Frist: 12 Monate nach Abrechnungszeitraum.">NebenkostenabrechnungJährliche Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten – Frist: 12 Monate nach Abrechnungszeitraum.Weiterlesen → eintragen oder Straßenreinigung übersehen.

Konkret: Eine 70-m²-Wohnung mit 3,00

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