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Schäden am Boden: Wer haftet — Vermieter oder Mieter?

Schäden am Boden: Wer haftet — Vermieter oder Mieter?

Bodenschäden sind nach der Wohnungsübergabe einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Vermieter und Mieter. Doch nicht jeder Kratzer im Parkett ist ein haftungsrelevanter Schaden, und nicht jeder Schaden wird vom Mieter zu bezahlen sein. Die Abgrenzung zwischen normaler Abnutzung und echtem Schaden ist entscheidend.

Die Grundregel: Normale Abnutzung vs. Schaden

Der zentrale Unterschied:

  • Normale Abnutzung: Veränderungen die durch den üblichen Gebrauch unvermeidbar entstehen. Diese trägt der Vermieter.
  • Schäden: Beschädigungen die über normale Abnutzung hinausgehen, durch Fahrlässigkeit oder Missbrauch entstanden sind. Diese trägt der Mieter.

Parkett: Typische Fälle

SituationNormale Abnutzung (Vermieter)Schaden (Mieter)
Kleine Kratzer von normaler NutzungJaNein
Allgemeine Mattigkeit/Trübheit nach 10 JahrenJaNein
Tiefe Kratzer durch schwere GegenständeNeinJa
Wasserflecken durch Blumentöpfe ohne UntersetzerNeinJa
Verfärbungen durch ZigarettenglutNeinJa
Aufquellen durch Wasserschaden (selbst verursacht)NeinJa

Teppich: Besondere Regeln

Teppiche haben eine kürzere Nutzungsdauer als Parkett. Nach 10-15 Jahren ist auch ein Hochfloorteppich bei normaler Nutzung weitgehend abgenutzt. Bei der Schadensberechnung wird das Alter berücksichtigt:

  • Neuer Teppich, 2 Jahre alt: Schaden = 80% der Kosten (80% Restnutzungsdauer)
  • Teppich 5 Jahre alt (Nutzungsdauer 10 Jahre): Schaden = 50% der Kosten
  • Teppich 10+ Jahre alt: Kaum noch haftungsrelevant (Alter schützt vor Schadensersatz)

Laminat und Vinylboden

Laminat hat eine Nutzungsdauer von ca. 10-15 Jahren. Kratzer die durch üblichen Gebrauch entstehen (Stuhlbeine, normale Gehbelastung) sind normale Abnutzung. Ausnahmen:

  • Großflächige Kratzer durch schwere, ungesicherte Möbel
  • Brandflecken
  • Wassereinwirkung durch Mieter-Verschulden (z.B. unbeaufsichtigte Waschmaschine)

Fliesen: Risse und Absplitterungen

Fliesen brechen selten durch normale Nutzung. Risse und Absplitterungen deuten meist auf:

  • Sturz eines schweren Gegenstands (Haftung Mieter)
  • Untergrundsetzung oder Frostschäden (meist Haftung Vermieter/Substanzproblem)
  • Handwerksfehler beim Verlegen (Haftung Vermieter)

Das ÜbergabeprotokollDokumentation des Wohnungszustands bei Ein- und Auszug – Pflicht für spätere Schadensansprüche.Weiterlesen → ist entscheidend

Ohne Vergleichsbasis keine Haftung. Wenn beim Einzug kein Protokoll erstellt wurde:

  • Der Vermieter hat Beweisschwierigkeiten
  • Im Zweifel gilt: Schäden waren bereits vorhanden
  • Fotos beim Einzug sind wertvoll (auch für Mieter als Schutz)

Profitipp: Beim Einzugsprotokoll jeden Bodenschaden fotografieren, nummerieren und in die Protokollliste aufnehmen. So ist der Ausgangszustand klar dokumentiert.

Wie hoch darf der Abzug sein?

Der Abzug muss dem tatsächlichen Schaden entsprechen — abzüglich des altersgemäßen Verschleißes. Weitere Faktoren:

  • Kann der Schaden repariert werden oder muss der ganze Boden erneuert werden?
  • Lässt sich der beschädigte Bereich optisch annähernd anpassen?
  • Wie hoch sind die Reparaturkosten im Verhältnis zum Restwert?

Wenn der Schaden auf einem 15 Jahre alten Teppich liegt der ohnehin in 2 Jahren hätte erneuert werden müssen: Fast kein Schadensersatz zuzubilligen.

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