Ratgeber

Tourismusabgabe und Kurtaxe: Was Vermieter abführen müssen

In deutschen Kur- und Tourismusgemeinden ist die Kurtaxe Pflicht. Als Vermieter bist du verantwortlich, sie von deinen Gästen zu erheben und an die Gemeinde abzuführen. Wer das ignoriert, haftet für die nicht gezahlten Beträge selbst.

Was ist Kurtaxe und wer muss sie zahlen?

Kurtaxe (auch: Tourismusabgabe, Gästeabgabe, Beherbergungssteuer) ist eine kommunale Abgabe für Touristen, die die örtliche Infrastruktur mitfinanziert. Die Gemeinde erhebt sie, der Vermieter ist als Einzugspflichtiger der Schnittstelle zwischen Gemeinde und Gast.

Kurtaxe-Höhen: Beispiele

GemeindeKurtaxe/Nacht/PersonBefreiungen
Sylt (Westerland)3,50 €Kinder bis 14 kostenlos
Rügen (Binz)2,50 €Kinder bis 6 kostenlos
Berchtesgaden2,00 €Kinder bis 14 reduziert
Garmisch-Partenkirchen2,50 €Kinder bis 15 kostenlos
St. Peter-Ording3,00 €Kinder bis 6 kostenlos
Warnemünde1,50 €Kinder bis 6 kostenlos
Freiburg i.Br.4,00 €Geschäftsreisende befreit

Deine Pflichten als Vermieter

  • ☑ Anmeldung bei der Gemeinde als Beherbergungsbetrieb
  • ☑ Meldeschein ausfüllen lassen (Meldepflicht für alle Übernachtungsgäste)
  • ☑ Kurtaxe pro Nacht und Person erheben
  • ☑ Regelmäßige Abrechnung (meist monatlich oder vierteljährlich) an Gemeinde
  • ☑ Quittungsbelege aufbewahren (mind. 5 Jahre)

Auf Superhost-Status bringt mehr Buchungen.">AirbnbWeltweit größte Plattform für Kurzzeitvermietung – Superhost-Status bringt mehr Buchungen.Weiterlesen →: Automatische Kurtaxe-Erhebung

In einigen deutschen Städten (Berlin Citytax, Hamburg) erhebt Airbnb die Kurtaxe/Tourismusabgabe automatisch und führt sie ab. Das entlastet dich als Vermieter. Prüfe für deinen Standort, ob das gilt:

  • Berlin: Airbnb erhebt Citytax (5 % der Übernachtungskosten) automatisch
  • Hamburg: Kulturtaxe wird von Airbnb eingezogen
  • Bayerische Kurorte: Meist noch manuelle Erhebung nötig

Kurtaxe-Fehler, die Vermieter teuer kommen

  • Nicht angemeldet: Gemeinde kann rückwirkend bis zu 4 Jahre nachfordern + Bußgeld
  • Befreiungen nicht geprüft: Geschäftsreisende, Handwerker oft befreit – Doppelerhebung ist aber auch kein Problem (wird erstattet)
  • Airbnb-Berechnung unklar: Bei automatischer Erhebung trotzdem Nachweis führen

Checkliste: Kurtaxe-Compliance

  • ☑ Gültige Kurtaxe-Satzung deiner Gemeinde besorgen
  • ☑ Anmeldung bei Gemeindeverwaltung
  • ☑ Meldescheine ausgedruckt bereitstellen (oder digitales Formular)
  • ☑ Kurtaxe in Airbnb-Listing als separaten Posten oder im Preis ausweisen
  • ☑ Quartalsweise Abrechnung im Kalender eintragen

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Kurtaxe richtig berechnen: Sätze und Berechnungsmethoden

Die Höhe der Kurtaxe variiert erheblich zwischen den Gemeinden. Während Küstenstädte wie Sylt oder Usedom bis zu 5 Euro pro Übernachtung und Person erheben, liegen alpine Kurort wie Garmisch-Partenkirchen bei 3 bis 4 Euro. Manche Gemeinden differenzieren nach Unterkunftsart: Ferienwohnungen werden oft niedriger besteuert als Vier- oder Fünf-Sterne-Hotels.

Entscheidend für die Praxis ist die Berechnungsgrundlage. Die meisten Gemeinden rechnen pro Übernachtung und Person ab 18 Jahren. Kinder unter dieser Grenze fallen häufig weg, ebenso wie Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung. Manche Orte erlassen auch Ermäßigungen für längere Aufenthalte oder Nebensaison.

Ein praktisches Beispiel: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern übernachtet in Ihrer Ferienwohnung an der Nordsee für 7 Nächte. Bei einem Kurtaxsatz von 2,50 Euro pro Person und Nacht werden nur die Erwachsenen besteuert: 2 Personen × 7 Nächte × 2,50 Euro = 35 Euro Gesamtkurtaxe. Diese müssen Sie separat dokumentieren und abführen – nicht in Ihrer Nebenkosten-Abrechnung verrechnen.

Abführungsfristen und Dokumentation: Was das Finanzamt erwartet

Die meisten Gemeinden in Deutschland verpflichten Vermieter zur monatlichen Abführung. Einige größere Tourismusorte wie München oder Hamburg fordern sogar wöchentliche Zahlungen. Versäumte Abführungsfristen führen schnell zu Säumniszuschlägen von bis zu 5 Prozent – diese zahlen Sie aus eigener Tasche.

Rechtlich relevant ist hier § 4 Absatz 3 des Beherbergungsgesetzes Baden-Württemberg (ähnliche Regelungen existieren in allen Bundesländern): Der Vermieter haftet persönlich für die Kurtaxe, unabhängig davon, ob der Gast diese bezahlt hat. Das macht eine lückenlose Dokumentation essentiell.

Führen Sie eine separate Kurtaxe-Erhebungsliste. Für jede Buchung notieren Sie Ankunftsdatum, Abreisedatum, Anzahl der Übernachtungen und Personenzahl (mit Altersangaben). So lässt sich jeder Euro nachweisen – wichtig bei Prüfungen durch die Gemeinde. Viele Vermieter lagern diese Kontrolle an ihre Verwaltungssoftware aus, was Fehler minimiert.

Ein häufiger Fehler: Vermieter führen Kurtaxe ab, ohne die Quittung zu archivieren. Später bei einer Prüfung können Sie dann nicht nachweisen, dass die Zahlung erfolgt ist. Bewahren Sie Überweisungsbelege und Abschlussmitteilungen der Gemeinde mindestens 7 Jahre auf.

Kurtaxe in Online-Portalen: Wer trägt welche Verantwortung?

Bei der Vermietung über Airbnb, Booking oder FeWo-direkt stellt sich die Frage: Trägt das Portal Verantwortung oder der Vermieter? Rechtlich eindeutig: Der Vermieter bleibt Einzugspflichtiger. Das Portal ist nur Vermittler. Deshalb ignorieren große Plattformen die Kurtaxe in den meisten deutschen Regionen einfach – sie ist Ihre Aufgabe.

Vorsicht bei Pauschalgebühren: Manche Vermieter laden die Kurtaxe unter dem Label „Servicegebühr" in die Buchung ein. Das ist problematisch, weil Gäste dann nicht sehen, dass es sich um eine Gemeindeabgabe handelt. Für Transparenz und rechtliche Sicherheit sollten Sie die Kurtaxe als separate, klar benannte Zusatzgebühr ausweisen

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