Ratgeber

Nachmieter stellen: Was Vermieter wissen müssen

Nachmieter stellen — Myth vs. Recht

Viele Mieter glauben, sie können einfach einen Nachmieter "stellen" und damit früher aus dem MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → kommen. Das stimmt so nicht. Als Vermieter hast du das Recht, Nachmieter abzulehnen — ohne Begründung. Du bist nicht verpflichtet, einen vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren.

Ausnahmen: Wenn der Mieter einen sachlich legitimen Grund für den frühzeitigen Auszug hat (z.B. berufliche Versetzung in eine andere Stadt) und ein gleichwertiger Nachmieter gefunden wird, kann es sich für dich trotzdem lohnen, zuzustimmen — du sparst dir LeerstandPeriode ohne Mieter – kostet Einnahmen, birgt Risiken, sollte schnell behoben werden.Weiterlesen → und Such aufwand.

Wann lohnt es sich, Nachmieter zu akzeptieren?

Aus Vermieter-Sicht kann die Akzeptanz eines Nachmieters sinnvoll sein wenn:

  • Der vorgeschlagene Nachmieter eine einwandfreie Bonität hat (SCHUFADeutsche Wirtschaftsauskunftei – SCHUFA-Selbstauskunft zeigt Bonität und Negativmerkmale des Mieters.Weiterlesen →, Einkommensnachweise)
  • Du so Leerstand vermeidest — jeder Monat Leerstand kostet dich Miete
  • Der aktuelle Mieter schwierig ist und ein besseres Mietverhältnis wünschenswert ist
  • Der Wohnungsmarkt gerade entspannt ist und du sowieso lange suchen müsstest

In vielen Fällen ist ein nahtloser Mietermwechsel besser als ein halbes Jahr Leerstand. Lass dir vom vorgeschlagenen Nachmieter alle Unterlagen geben und prüfe genauso gründlich wie bei einer Neuvermietung.

Checkliste: Nachmieter prüfen

  • SCHUFA-Auskunft (nicht älter als 3 Monate)
  • Gehaltsnachweis der letzten 3 Monate (oder Selbständigen-Einkommensnachweis)
  • Personalausweis-Kopie
  • Vermieterbescheinigung des vorherigen Vermieters
  • Eigenauskunft (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Bei Selbständigen: letzte 2 Steuerbescheide

Aufhebungsvertrag mit altem Mieter

Wenn du einen Nachmieter akzeptierst, laufe nicht einfach den alten Mietvertrag aus. Schließe einen formellen AufhebungsvertragEinvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses – oft schneller als Kündigung.Weiterlesen → mit dem alten Mieter. Dieser legt das genaue Auszugsdatum, die Übergabe der Wohnung und die Kautionsrückgabe-Modalitäten fest.

Erst nach Unterzeichnung des neuen Mietvertrags mit dem Nachmieter UND Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags mit dem alten Mieter bist du auf der sicheren Seite. Führe beide Vertragsabschlüsse am besten am gleichen Tag durch.

Was tun, wenn der Nachmieter nicht zahlt?

Wenn du einen Nachmieter akzeptierst, trägst du das volle Risiko — der alte Mieter haftet nicht mehr für den Nachmieter. Deshalb ist eine gründliche Bonitätsprüfung unerlässlich. Nutze zusätzlich die Kaution als Sicherheitsnetz: 3 Kaltmieten als Kaution sind gesetzlich zulässig und sollten immer vollständig erhoben werden.

Faustregel: Ein Nachmieter ist nur dann eine gute Option, wenn er alle deine normalen Vermietungs-Kriterien erfüllt — genauso wie ein Mieter den du selbst gesucht hättest.

Nachmieter-Ablehnung: Deine Rechte als Vermieter

Das ist die wichtigste Botschaft: Du darfst einen Nachmieter ablehnen, ohne einen Grund anzugeben. Das ist in der Rechtsprechung gefestigt und wird immer wieder bestätigt. Manche Vermieter fürchten, dass eine Ablehnung zu Konflikten oder gar Schadensersatzforderungen führt — das ist unbegründet.

Allerdings gibt es hier eine Nuance: Wenn der Mieter nachweisen kann, dass seine Ablehnung willkürlich oder sachlich unangemessen ist, kann es eng werden. Das ist der Fall, wenn du beispielsweise einen Nachmieter ablehnst, der offensichtlich besser bonifiziert ist als der aktuelle Mieter, aber du keinen plausiblen Grund nennst. Manche Gerichte (etwa in Berlin und Nordrhein-Westfalen) tendieren dazu, hier eine gewisse Wohlwollensplicht des Vermieters anzunehmen.

Praktischer Tipp: Dokumentiere deine Ablehnung schriftlich und benenne konkrete Gründe — selbst wenn du rechtlich nicht dazu verpflichtet bist. Das schützt dich vor späteren Vorwürfen. Gute Gründe sind beispielsweise:

  • Unzureichende Bonität (Einkommen unter 3x Nettomiete)
  • Schlechte Referenzen vom bisherigen Vermieter
  • Unvollständige Unterlagen trotz Aufforderung
  • Selbstnutzung oder Eigenbedarf ist geplant

Nachmieter-Vereinbarung im Mietvertrag: Gestaltungsspielraum nutzen

Viele Vermieter vergessen, dass sie die Bedingungen für Nachmieter bereits im Mietvertrag regeln können. Das ist deutlich einfacher, als später einen Streit beizulegen. Nach § 573 Abs. 2 BGB (Beendigung des Mietvertrages) kannst du vertraglich festlegen, unter welchen Voraussetzungen ein Nachmieter akzeptiert wird.

Konkret heißt das: Formuliere eine Klausel, die bereits at Anfang des Mietvertrages festlegt, dass Nachmieter eine Selbstschuldnerschaft (nicht nur Bürgschaft) stellen müssen, dass ihre Bonität überprüft wird, oder dass bestimmte Referenzen eingeholt werden. So entstehen später keine Überraschungen.

Ein häufiger Fehler: Vermieter, die eine offene „Nachmieter-Zustimmung" vergeben, ohne die Bedingungen klar zu definieren. Das führt zu Missverständnissen. Ein anderer fehler ist, keine schriftliche Vereinbarung zu treffen und nur mündlich zu sagen „ja, versuch einen Nachmieter zu finden". Das ist rechtlich problematisch und führt zu Beweisnot.

Tipp aus der Praxis: Nutze eine Nachmieter-Vereinbarung als separates Dokument, das du mit dem aktuellen Mieter unterzeichnest. So ist allen Beteiligten klar, was passiert.

Nachmieter-Besichtigung und Übergabe: Prozess absichern

Wenn du einen Nachmieter akzeptiert hast, beginnt die operative Phase. Hier passieren viele Fehler, die später zu Streitigkeiten führen.

Erste Regel: Der Mieter hat das Besichtigungsrecht, der Nachmieter aber nicht automatisch ein Recht, die Wohnung zu sehen, bevor der aktuelle Mieter noch dort wohnt. Du darfst die Besichtigung ablehnen, wenn dies zu Unannehmlichkeiten führt. Das ist in § 545 Abs. 1 BGB geregelt.

Zweite Regel: Mache eine Übergabebesichtigung mit beiden Parteien — dem ausziehenden Mieter und dem neuen Mieter. Lass dir alles schriftlich in einem ÜbergabeprotokollDokumentation des Wohnungszustands bei Ein- und Auszug – Pflicht für spätere Schadensansprüche.Weiterlesen → dokumentieren: Schäden, Funktionsfähigkeit der Geräte, Zählerstände. Das

Weiterführende Artikel