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Maklercourtage bei Vermietung: Wer zahlt was seit dem Bestellerprinzip?

Maklercourtage bei Vermietung: Bestellerprinzip seit 2015

Bis 2015 war es üblich, dass Mieter die Maklercourtage bezahlten — obwohl der Vermieter den ProvisionMaklerprovision bei Vermietung – seit 2015 zahlt derjenige der den Makler beauftragt.Weiterlesen → max. 2 Kaltmieten bei Neuvermietung.">MaklerImmobilienmakler vermittelt Mieter oder Käufer – Provision max. 2 Kaltmieten bei Neuvermietung.Weiterlesen → beauftragt hatte. Das Bestellerprinzip hat das geändert: Seit dem 1. Juni 2015 gilt "Wer bestellt, bezahlt." Für Vermieter bedeutet das höhere Kosten beim Makler — aber auch mehr Möglichkeiten zur eigenen Vermietung.

Das Bestellerprinzip im Detail

§ 2 Abs. 1a WoVermRG (Wohnungsvermittlungsgesetz): "Ein Makler, der einen Wohnraum vermittelt, darf von dem Mieter eine Provision nur verlangen, wenn der Mieter den Makler damit beauftragt hat, eine Wohnung zu suchen."

In der Praxis bedeutet das:

  • Vermieter beauftragt Makler → Vermieter zahlt Courtage
  • Mieter beauftragt Makler zur Wohnungssuche → Mieter zahlt (selten)
  • Courtage an Mieter abwälzen ist verboten (auch nicht über Umwege)

Wie hoch ist die Maklercourtage für Vermieter?

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Vermieter-Courtage (anders als bei Käufen). Üblich sind:

  • 1,5-3 Nettokaltmieten zzgl. MwSt.
  • Bei KaltmieteGrundmiete ohne Betriebskosten – wird für Mietpreisbremse und Mieterhöhung zugrunde gelegt.Weiterlesen → 800 Euro: 1.200-2.400 Euro (+ 19% MwSt. = 1.428-2.856 Euro)

Die Maklercourtage ist als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Wann lohnt sich ein Makler für den Vermieter?

Ein Makler ist sinnvoll wenn:

  • Die Wohnung schwer zu vermieten ist (schlechte Lage, hoher Preis, ungewöhnliche Ausstattung)
  • Du keine Zeit für Besichtigungen, Mieterprüfung und Vertragsgestaltung hast
  • Du ortsabwesend bist
  • Du ein hochwertiges Objekt hast und hochwertige Mieter benötigst

Kein Makler notwendig wenn:

  • Die Wohnung in einer begehrten Lage ist und sich schnell vermietet
  • Du bereits Erfahrung mit Vertragsgestaltung und Mieterauswahl hast
  • Du Zeit für 1-2 Tage Besichtigungen aufwenden kannst

Selbst vermieten: Der Prozess

  1. Professionelle Fotos erstellen lassen
  2. Inserat auf ImmoScout24 und/oder eBay Kleinanzeigen schalten
  3. Selbstauskunftsformular entwickeln und vorab versenden
  4. Sammelbesichtigung organisieren
  5. Bonität und Referenzen der Bewerber prüfen
  6. Mietvertrag erstellen (Vorlagen vom Mieterverein oder Haus & Grund)
  7. Einzugstermin koordinieren

Zeitaufwand: ca. 15-25 Stunden für die gesamte Vermietung.

Was darf der Makler nicht?

  • Courtage vom Mieter verlangen (auch nicht als "Bearbeitungsgebühr" oder "Verwaltungskosten")
  • Doppelte Courtage: Wenn Makler sowohl für Vermieter als auch Mieter tätig ist, zahlt Vermieter alles
  • Courtage für nicht erbrachte Leistungen

Tipp: Maklervertrag genau prüfen

Bevor du einen Makler beauftragst:

  • Leistungen klar definieren (Inserate, Besichtigungen, Mieterprüfung, Vertragsvorbereitung)
  • Courtage-Höhe und Fälligkeit festlegen
  • Exklusivität: Darf der Makler exklusiv für dich tätig sein oder parallel andere beauftragen?
  • Kündigungsmöglichkeiten des Maklervertrags
  • Makler-Qualifikation prüfen (IHK-Sachkunde, Mitglied im Maklerverband?)

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