Ratgeber

Hausverwaltung wechseln: Wann und wie man die Verwaltung kündigt

Eine schlechte HausverwaltungExterne Verwaltung von Mietobjekten – kostet 5-8% der Bruttomiete, ab 3+ Einheiten sinnvoll.Weiterlesen → kann teuer werden: schlechte Kommunikation, verspätete Abrechnungen, überteuerte Handwerkervergabe. Wann kannst du kündigen — und wie machst du den Wechsel möglichst reibungslos?

Wann kann man die Hausverwaltung kündigen?

Der Verwaltervertrag enthält üblicherweise:

  • Eine Laufzeit (oft 1–3 Jahre)
  • Eine Kündigungsfrist (oft 3–6 Monate zum Jahresende)

Wichtig: Prüfe deinen Verwaltervertrag auf Laufzeit und Kündigungsfrist. Viele Vermieter übersehen, dass sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn sie nicht rechtzeitig kündigen.

Außerordentliche Kündigung: Wann ist sie möglich?

Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen der Hausverwaltung kannst du fristlos kündigen:

  • Unterschlagung von Mietergeldern
  • Vorsätzlich falsche Abrechnungen
  • Grobe Vernachlässigung der Verwaltungsaufgaben trotz Abmahnung
  • Vertrauensbruch (z.B. Interessenkonflikt bei Handwerkervergabe)

Setze vor einer außerordentlichen Kündigung eine schriftliche AbmahnungSchriftliche Verwarnung des Mieters bei Vertragsverstößen – Voraussetzung für spätere Kündigung.Weiterlesen → mit Fristsetzung — das stärkt deine Rechtsposition, falls die Verwaltung die Kündigung anficht.

So läuft der Verwaltungswechsel ab

Phase 1: Neue Verwaltung finden (2–3 Monate vor Kündigung)

Hole Angebote von mindestens 3 Verwaltungen ein. Vergleiche:

  • Leistungsumfang (was ist inklusive?)
  • Monatliche Gebühr pro Wohneinheit
  • Erfahrung mit ähnlichen Objekten
  • Referenzen von anderen Eigentümern
  • Verfügbarkeit und Reaktionszeit

Phase 2: Kündigung aussprechen

Kündigung schriftlich (Einschreiben) an die aktuelle Verwaltung. Achte auf die genaue Frist — zu spät bedeutet eine weitere Laufzeit.

Phase 3: Unterlagen übergeben lassen

Die alte Verwaltung muss alle Unterlagen herausgeben. Erstelle eine vollständige Übergabeliste:

  • Mietverträge aller Mieter
  • Mietkautionskonten (Nachweis über Anlage der Kautionen)
  • Letzte Nebenkostenabrechnung
  • Wartungsverträge und Dienstleisterverträge
  • Versicherungspolicen
  • Handwerker-Kontakte und laufende Aufträge
  • Kontoauszüge der letzten 2 Jahre
  • Schlüssel zu Gemeinschaftsbereichen

Phase 4: Mieter informieren

Schreibe alle Mieter an und informiere über den Verwaltungswechsel: Neuer Ansprechpartner, neue Kontoverbindung für Mietzahlungen, Datum des Wechsels.

Häufige Probleme beim Wechsel

Alte Verwaltung kooperiert nicht

Wenn die alte Verwaltung Unterlagen zurückhält oder die Übergabe verzögert: Setze schriftlich eine Frist. Bei Nichterfüllung: Schadensersatzklage. Im Extremfall: Anwalt einschalten.

Kautionskonten werden nicht ordnungsgemäß übergeben

Mietkautionen sind Sondervermögen des Mieters — die Verwaltung darf sie nicht einbehalten. Bestehe auf Nachweis der Anlage und direkter Übertragung auf neue Konten.

Kosten eines Verwaltungswechsels

  • Neue Vertragsgebühr: 50–200 € (bei manchen Verwaltungen)
  • Anwaltskosten bei Problemen: 500–2.000 €
  • Zeitaufwand: 5–20 Stunden für Organisation

Der Aufwand lohnt sich, wenn die neue Verwaltung wirklich besser ist. Wer jedoch nur die Gebühr drücken will und sonst zufrieden ist: Oft ist Nachverhandeln günstiger als Wechseln.

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