Wer eine bewohnte Wohnung fotografiert und die Fotos online stellt, begibt sich in rechtliches Neuland. Was die DSGVODatenschutz-Grundverordnung – gilt auch für Vermieter bei der Verarbeitung von Mieterdaten.Weiterlesen → erlaubt und was Mieter dagegen einwenden können.
Wann brauche ich die Zustimmung des Mieters?
Grundsätzlich darf der Vermieter die Wohnung für Fotos betreten — mit 24 Stunden Voranmeldung. Aber: Wenn auf den Fotos persönliche Gegenstände des Mieters zu sehen sind, können diese personenbezogene Daten darstellen (DSGVO-relevant). Sichere Variante:
- Mieter gibt schriftliche Einwilligung für Fotos und Online-Veröffentlichung
- Oder: Fotos werden gemacht, aber keine persönlichen Gegenstände erkennbar
- Oder: Fotos erst nach Auszug des Mieters aufnehmen
Was darf auf Fotos sichtbar sein?
- Architektur, Raumaufteilung, Ausstattung: Ja
- Persönliche Fotos des Mieters an der Wand: Nein (ohne Zustimmung)
- Erkennbare Kleidung, Alltagsgegenstände: Grauzone
- Personen: Nur mit ausdrücklicher Zustimmung
Inserat mit bewohnter Wohnung: Praxislösung
- Mieter früh informieren, dass Besichtigungen und Fotos geplant sind
- Räume vor dem Foto-Termin aufräumen lassen
- Fotos neutral halten: keine persönlichen Hinweise auf den Mieter
- Schriftliche Einwilligung einholen (einfaches Formular)
KI-generierte Grundrisse und virtuelle Staging

Eine datenschutzfreundliche Alternative: Grundrisse zeigen und virtuell leere Räume darstellen (Virtual Staging). Tools wie Homestyler oder RoOomy ermöglichen das. Mieter-Privatsphäre ist gewahrt, Optik oft besser als echte Fotos.
Fazit
Fotos bewohnter Wohnungen erfordern entweder Zustimmung des Mieters oder sorgfältige Anonymisierung persönlicher Gegenstände. Einfachste Lösung: schriftliche Einwilligung einholen. Sicherste Lösung: erst nach Auszug fotografieren.
DSGVO bei Wohnungsfotos: Was darf veröffentlicht werden?
| Situation | Erlaubt? | Bedingung |
|---|---|---|
| Leere Wohnung fotografieren und veröffentlichen | Ja | Keine Einschränkungen |
| Möblierte Wohnung mit Mietermöbeln | Bedingt | Mieter-Zustimmung empfehlenswert |
| Personen im Hintergrund sichtbar | Nein | Unkenntlichmachen erforderlich |
| Namensschild am Briefkasten sichtbar | Nein | Unkenntlichmachen erforderlich |
| Fotos von Nachbar-Gebäuden (Straßenansicht) | Ja | Panoramafreiheit gilt |
Tipps für rechtssichere Fotos

- Wohnung vor dem Foto von persönlichen Gegenständen des Mieters räumen
- Fotos der Außenanlage: Keine erkennbaren Personen, keine Kennzeichen
- Grundriss veröffentlichen: Nur eigene Grundrisse, keine kopierten Bestandspläne ohne Genehmigung
- Speicherort der Fotos: DSGVO-konforme Server (EU-Hosting bevorzugen)
Professionelle Wohnungsfotos: Was kostet es?
| Anbieter | Preis | Lieferzeit |
|---|---|---|
| Freelance-Fotograf (lokal) | 150–400 € | 1–3 Tage |
| Plattform (z. B. Immosnap) | 100–250 € | 2–5 Tage |
| Immobilienmakler-Fotograf | Im Maklerauftrag inkl. | Nach Terminvereinbarung |
| Smartphone + Weitwinkelobjektiv | 30–80 € (Objektivaufsatz) | Sofort |