Dieser Artikel dient als allgemeiner Ratgeber und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
Wer eine bewohnte Wohnung fotografiert und die Fotos online stellt, begibt sich in rechtliches Neuland. Was die DSGVODatenschutz-Grundverordnung – gilt auch für Vermieter bei der Verarbeitung von Mieterdaten.Weiterlesen → erlaubt und was Mieter dagegen einwenden können.
Wann brauche ich die Zustimmung des Mieters?
Grundsätzlich darf der Vermieter die Wohnung für Fotos betreten — mit 24 Stunden Voranmeldung. Aber: Wenn auf den Fotos persönliche Gegenstände des Mieters zu sehen sind, können diese personenbezogene Daten darstellen (DSGVO-relevant). Sichere Variante:
- Mieter gibt schriftliche Einwilligung für Fotos und Online-Veröffentlichung
- Oder: Fotos werden gemacht, aber keine persönlichen Gegenstände erkennbar
- Oder: Fotos erst nach Auszug des Mieters aufnehmen
Was darf auf Fotos sichtbar sein?
- Architektur, Raumaufteilung, Ausstattung: Ja
- Persönliche Fotos des Mieters an der Wand: Nein (ohne Zustimmung)
- Erkennbare Kleidung, Alltagsgegenstände: Grauzone
- Personen: Nur mit ausdrücklicher Zustimmung
Inserat mit bewohnter Wohnung: Praxislösung
- Mieter früh informieren, dass Besichtigungen und Fotos geplant sind
- Räume vor dem Foto-Termin aufräumen lassen
- Fotos neutral halten: keine persönlichen Hinweise auf den Mieter
- Schriftliche Einwilligung einholen (einfaches Formular)
KI-generierte Grundrisse und virtuelle Staging

Eine datenschutzfreundliche Alternative: Grundrisse zeigen und virtuell leere Räume darstellen (Virtual Staging). Tools wie Homestyler oder RoOomy ermöglichen das. Mieter-Privatsphäre ist gewahrt, Optik oft besser als echte Fotos.
Fazit
Fotos bewohnter Wohnungen erfordern entweder Zustimmung des Mieters oder sorgfältige Anonymisierung persönlicher Gegenstände. Einfachste Lösung: schriftliche Einwilligung einholen. Sicherste Lösung: erst nach Auszug fotografieren.
DSGVO bei Wohnungsfotos: Was darf veröffentlicht werden?
| Situation | Erlaubt? | Bedingung |
|---|---|---|
| Leere Wohnung fotografieren und veröffentlichen | Ja | Keine Einschränkungen |
| Möblierte Wohnung mit Mietermöbeln | Bedingt | Mieter-Zustimmung empfehlenswert |
| Personen im Hintergrund sichtbar | Nein | Unkenntlichmachen erforderlich |
| Namensschild am Briefkasten sichtbar | Nein | Unkenntlichmachen erforderlich |
| Fotos von Nachbar-Gebäuden (Straßenansicht) | Ja | Panoramafreiheit gilt |
Tipps für rechtssichere Fotos

- Wohnung vor dem Foto von persönlichen Gegenständen des Mieters räumen
- Fotos der Außenanlage: Keine erkennbaren Personen, keine Kennzeichen
- Grundriss veröffentlichen: Nur eigene Grundrisse, keine kopierten Bestandspläne ohne Genehmigung
- Speicherort der Fotos: DSGVO-konforme Server (EU-Hosting bevorzugen)
Professionelle Wohnungsfotos: Was kostet es?
| Anbieter | Preis | Lieferzeit |
|---|---|---|
| Freelance-Fotograf (lokal) | 150–400 € | 1–3 Tage |
| Plattform (z. B. Immosnap) | 100–250 € | 2–5 Tage |
| Immobilienmakler-Fotograf | Im Maklerauftrag inkl. | Nach Terminvereinbarung |
| Smartphone + Weitwinkelobjektiv | 30–80 € (Objektivaufsatz) | Sofort |