Ratgeber

Fotos der Mietwohnung online stellen: Datenschutz für Mieter

Wer eine bewohnte Wohnung fotografiert und die Fotos online stellt, begibt sich in rechtliches Neuland. Was die DSGVODatenschutz-Grundverordnung – gilt auch für Vermieter bei der Verarbeitung von Mieterdaten.Weiterlesen → erlaubt und was Mieter dagegen einwenden können.

Wann brauche ich die Zustimmung des Mieters?

Grundsätzlich darf der Vermieter die Wohnung für Fotos betreten — mit 24 Stunden Voranmeldung. Aber: Wenn auf den Fotos persönliche Gegenstände des Mieters zu sehen sind, können diese personenbezogene Daten darstellen (DSGVO-relevant). Sichere Variante:

  • Mieter gibt schriftliche Einwilligung für Fotos und Online-Veröffentlichung
  • Oder: Fotos werden gemacht, aber keine persönlichen Gegenstände erkennbar
  • Oder: Fotos erst nach Auszug des Mieters aufnehmen

Was darf auf Fotos sichtbar sein?

  • Architektur, Raumaufteilung, Ausstattung: Ja
  • Persönliche Fotos des Mieters an der Wand: Nein (ohne Zustimmung)
  • Erkennbare Kleidung, Alltagsgegenstände: Grauzone
  • Personen: Nur mit ausdrücklicher Zustimmung

Inserat mit bewohnter Wohnung: Praxislösung

  • Mieter früh informieren, dass Besichtigungen und Fotos geplant sind
  • Räume vor dem Foto-Termin aufräumen lassen
  • Fotos neutral halten: keine persönlichen Hinweise auf den Mieter
  • Schriftliche Einwilligung einholen (einfaches Formular)

KI-generierte Grundrisse und virtuelle Staging

Ordentliche, helle, moderne Wohnung

Eine datenschutzfreundliche Alternative: Grundrisse zeigen und virtuell leere Räume darstellen (Virtual Staging). Tools wie Homestyler oder RoOomy ermöglichen das. Mieter-Privatsphäre ist gewahrt, Optik oft besser als echte Fotos.

Fazit

Fotos bewohnter Wohnungen erfordern entweder Zustimmung des Mieters oder sorgfältige Anonymisierung persönlicher Gegenstände. Einfachste Lösung: schriftliche Einwilligung einholen. Sicherste Lösung: erst nach Auszug fotografieren.

DSGVO bei Wohnungsfotos: Was darf veröffentlicht werden?

SituationErlaubt?Bedingung
Leere Wohnung fotografieren und veröffentlichenJaKeine Einschränkungen
Möblierte Wohnung mit MietermöbelnBedingtMieter-Zustimmung empfehlenswert
Personen im Hintergrund sichtbarNeinUnkenntlichmachen erforderlich
Namensschild am Briefkasten sichtbarNeinUnkenntlichmachen erforderlich
Fotos von Nachbar-Gebäuden (Straßenansicht)JaPanoramafreiheit gilt

Tipps für rechtssichere Fotos

Ordentliche, helle, moderne Wohnung
  • Wohnung vor dem Foto von persönlichen Gegenständen des Mieters räumen
  • Fotos der Außenanlage: Keine erkennbaren Personen, keine Kennzeichen
  • Grundriss veröffentlichen: Nur eigene Grundrisse, keine kopierten Bestandspläne ohne Genehmigung
  • Speicherort der Fotos: DSGVO-konforme Server (EU-Hosting bevorzugen)

Professionelle Wohnungsfotos: Was kostet es?

AnbieterPreisLieferzeit
Freelance-Fotograf (lokal)150–400 €1–3 Tage
Plattform (z. B. Immosnap)100–250 €2–5 Tage
Immobilienmakler-FotografIm Maklerauftrag inkl.Nach Terminvereinbarung
Smartphone + Weitwinkelobjektiv30–80 € (Objektivaufsatz)Sofort

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