Steuern für Vermieter

Grundsteuerreform 2025: Was sich für Vermieter ändert

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Dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar. Für deine individuelle Steuersituation wende dich an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Grundsteuerreform 2025: Was sich für Vermieter ändert

Die Grundsteuerreform war das größte Steuer-Reformprojekt der letzten Jahrzehnte in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2025 wird die GrundsteuerKommunale Steuer auf Grundbesitz – umlagefähig auf Mieter als Betriebskosten.Weiterlesen → bundesweit nach neuen Regeln berechnet. Für Vermieter ist das relevant — denn die Grundsteuer ist umlagefähig und beeinflusst die BetrKVBetriebskostenverordnung – gesetzliche Liste der umlagefähigen Nebenkosten.Weiterlesen →.">BetriebskostenLaufende Kosten des Gebäudes die auf Mieter umgelegt werden dürfen – geregelt in der BetrKV.Weiterlesen → – Frist: 12 Monate nach Abrechnungszeitraum.">NebenkostenabrechnungJährliche Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten – Frist: 12 Monate nach Abrechnungszeitraum.Weiterlesen →.

Was hat sich geändert?

Die Reform war notwendig weil das Bundesverfassungsgericht die alten Einheitswerte (aus den Jahren 1964/1935) für verfassungswidrig erklärt hatte. Das neue System:

Bundesmodell (gilt in den meisten Bundesländern)

Die Berechnung basiert auf:

  1. Grundsteuerwert: Berechnet aus Bodenwert + Gebäudewert anhand aktueller Daten
  2. Steuermesszahl: Bundeseinheitlicher Faktor (0,31 Promille für Wohngebäude)
  3. Hebesatz: Wird von der Gemeinde festgelegt (variiert stark)

Formel: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer

Länder mit eigenen Modellen

Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Berechnungsmodelle eingeführt (sog. "Länderöffnungsklausel"):

  • Bayern: Flächenmodell (nur Grundstücks- und Gebäudefläche, kein Wert)
  • Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenmodell (nur Bodenwert)
  • Hamburg: Flächenmodell mit sozialer Komponente

Wie wirkt sich das auf Vermieter aus?

Grundsteuer kann steigen oder sinken

Das war das erklärte Ziel der Reform: "Aufkommensneutralität" — die Gesamteinnahmen der Gemeinden sollen konstant bleiben. Das gelingt nicht für jeden Einzelfall:

  • Innenstadtlagen: Grundsteuer oft gestiegen (höherer Bodenwert)
  • Randlagen: Grundsteuer oft gesunken
  • Gewerbliche Objekte: Stärkere Steigerungen möglich

Viele Gemeinden haben die Hebesätze angepasst um Aufkommensneutralität zu erreichen — aber nicht alle.

Nebenkostenabrechnung anpassen

Als Vermieter musst du die tatsächlich gezahlte Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung ausweisen — nicht den alten Betrag. Wenn die Grundsteuer steigt: Vorauszahlungen erhöhen.

Was Vermieter jetzt tun sollten

  1. Grundsteuerbescheid prüfen: Hat das Finanzamt einen neuen Bescheid verschickt? Stimmen die Angaben?
  2. Höhe prüfen: Ist die Grundsteuer gestiegen oder gesunken?
  3. NK-Vorauszahlung anpassen: Wenn Grundsteuer deutlich gestiegen ist, Vorauszahlung erhöhen
  4. Widerspruch prüfen: Bei offensichtlichen Fehlern im Grundsteuerwertbescheid Widerspruch einlegen (Fristen beachten!)

Widerspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid

Wenn du der Meinung bist, dein Objekt wurde falsch bewertet:

  • Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheids
  • Widerspruch schriftlich beim Finanzamt einreichen
  • Begründung: Falsche Angaben zur Fläche, Nutzungsart, Baujahr
  • Steuerberater oder Anwalt für Steuerrecht hinzuziehen

Achtung: Viele Bescheide haben Fehler weil die Daten aus alten Unterlagen stammen. Prüfen lohnt sich.

Grundsteuer B vs. Grundsteuer A

Die Reform betrifft hauptsächlich Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke in der Gemeinde). Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) wurde separat reformiert.

Checkliste: Grundsteuerreform 2025

  • Neuen Grundsteuerbescheid erhalten und geprüft?
  • Flächenangaben und Nutzungsart korrekt?
  • Grundsteuer im Vergleich zu Vorjahr gestiegen oder gesunken?
  • NK-Vorauszahlungen entsprechend angepasst?
  • Bei Zweifel: Widerspruch fristgerecht eingelegt?

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