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Faire Mieterauswahl: Was erlaubt ist und was Diskriminierung bedeutet

Faire Mieterauswahl: Was erlaubt ist und was Diskriminierung bedeutet

Als Vermieter hast du das Recht, deinen Mieter zu wählen. Gleichzeitig schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Bewerber vor Diskriminierung. Die Balance zwischen deinem Auswahlrecht und dem Diskriminierungsschutz ist in der Praxis manchmal heikel — dieser Guide gibt dir Klarheit.

Welche Kriterien sind erlaubt?

Folgende Auswahlkriterien sind rechtlich unbedenklich:

  • Bonität: SCHUFADeutsche Wirtschaftsauskunftei – SCHUFA-Selbstauskunft zeigt Bonität und Negativmerkmale des Mieters.Weiterlesen →-Score, Einkommensnachweise
  • Einkommen: Einkommensnachweis (Faustregel: Nettoeinkommen 3x die KaltmieteGrundmiete ohne Betriebskosten – wird für Mietpreisbremse und Mieterhöhung zugrunde gelegt.Weiterlesen →)
  • Referenzen: Auskunft von Vorvermietern
  • Beschäftigungssituation: Unbefristetes Arbeitsverhältnis als Plus
  • Anzahl der Einziehenden: Bei kleiner Wohnung weniger Personen als geeigneter bevorzugen
  • Haustiere: Haustiere ablehnen (sofern keine Einzelfall-Abwägung erforderlich)
  • Rauchen: Nicht-Raucher bevorzugen

Was verboten ist: Die Merkmale nach AGG

§ 19 AGG verbietet Diskriminierung beim Zugang zu Wohnraum aufgrund von:

  • Rasse und ethnische Herkunft
  • Geschlecht
  • Religion oder Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter
  • Sexuelle Identität

Ein Bewerber wegen seiner Nationalität abzulehnen ist eine Diskriminierung und kann zu Schadensersatzforderungen führen.

Was ist schwierig zu beurteilen?

Familien mit Kindern

Kinder sind kein verbotenes Auswahlmerkmal nach AGG. Du kannst eine Wohnung als "kinderlos" vermieten wenn es einen sachlichen Grund gibt (z.B. Seniorenwohnheim). Für normale Wohnungen: Familien mit Kindern nicht pauschal ablehnen — das kann als mittelbare Diskriminierung (Geschlecht/Familienstand) ausgelegt werden.

Personen mit ausländischen Namen oder Akzent

Das ist ein sensibles Thema. Die Bonität ist entscheidend, nicht die Herkunft. Wenn du mehrere gleich gute Bewerber hast, kannst du nach anderen sachlichen Kriterien differenzieren — nicht nach Herkunft.

Sozialhilfe-Empfänger und Hartz IV

Jobcenter-Mieter pauschal abzulehnen ist nach aktueller Rechtslage nicht direkt verboten. Einzelne Gerichte haben darin aber eine mittelbare Benachteiligung gesehen. Sachliche Begründung (Zahlungssicherheit prüfen über Direktzahlung vom Jobcenter) ist möglich.

Wie dokumentiere ich die Mieterauswahl?

Im Fall eines Diskriminierungsvorwurfs musst du die Ablehnung sachlich begründen können:

  1. Alle Bewerbungsunterlagen aufbewahren (6 Monate)
  2. Auswahlentscheidung schriftlich begründen (intern)
  3. Sachliche Gründe dokumentieren (Bonität, Referenzen, Einkommen)
  4. Absageformular ohne diskriminierende Sprache verwenden

Muster-Absage: Sachlich und rechtssicher

"Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name], vielen Dank für Ihre Bewerbung. Nach sorgfältiger Prüfung aller eingegangenen Bewerbungen haben wir uns für einen anderen Bewerber entschieden. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der weiteren Wohnungssuche."

Keine Begründung angeben — je weniger gesagt wird, desto besser.

Was kostet ein Diskriminierungsfall?

  • Schadensersatz: 1-3 Monatsmieten (BGH-Rechtsprechung)
  • Anwalt- und Verfahrenskosten: 1.500-5.000 Euro
  • Reputationsschäden (soziale Medien, Presse)

Fazit: Sachlich handeln, Kriterien dokumentieren, diskriminierende Sprache in Inseraten und Kommunikation vermeiden.

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