Mietrecht für Vermieter

Mietrecht: 10 häufige Missverständnisse von Vermietern

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Dieser Artikel dient als allgemeiner Ratgeber und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

Irrtum 1: "Ich kann den Mieter jederzeit rauswerfen"

Falsch. Als Vermieter kannst du nur unter sehr engen Voraussetzungen kündigen (Zahlungsverzug, Eigenbedarf, grobe Pflichtverletzung). Eine Kündigung ohne gesetzlichen Grund ist unwirksam. Der deutsche Mieterschutz ist einer der stärksten weltweit.

Irrtum 2: "Der Mieter muss die Wohnung beim Auszug streichen"

Meist falsch. Schönheitsreparatur-Klauseln sind seit mehreren BGH-Urteilen in vielen Fällen unwirksam — besonders wenn der Mieter die Wohnung unrenoviert übernommen hat oder wenn der Vertrag starre Zeitfristen enthält.

Irrtum 3: "Ich kann die Miete jederzeit erhöhen"

Falsch. Mieterhöhungen sind streng geregelt: Maximal alle 12 Monate, maximale KappungsgrenzeMaximal 20% Mieterhöhung in 3 Jahren – in Gebieten mit Wohnungsmangel nur 15%.Weiterlesen → (20% in 3 Jahren, in Ballungsräumen 15%), begrenzt auf ortsübliche VergleichsmieteOrtsübliche Durchschnittsmiete – Basis für Mieterhöhungen und Mietpreisbremse.Weiterlesen →. Außerdem muss die Erhöhung schriftlich begründet werden.

Irrtum 4: "Ich darf Tiere generell verbieten"

Falsch. Kleintiere (Hamster, Vögel, Fische) kann der Vermieter nicht verbieten — sie gehören zum normalen Wohnen. Hunde und Katzen kann man im MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → regeln, aber ein generelles Verbot ist unwirksam.

Irrtum 5: "Der Mieter muss alle Reparaturen selbst bezahlen"

Falsch. Instandhaltung der Wohnung ist Vermieter-Pflicht. Der Mieter zahlt nur für Kleinreparaturen (wenn Klausel wirksam vereinbart), und auch dort nur bis zu Jahresgrenzen (max. ~8% der Jahresmiete).

Irrtum 6: "Die Kaution kann ich jederzeit aufbrauchen"

Falsch. Die Kaution muss getrennt vom Privatvermögen angelegt und darf erst nach Mietende abgerechnet werden. Wer die Kaution während des Mietverhältnisses "aufbraucht", handelt vertragswidrig.

Irrtum 7: "Ich kann die Wohnung für Eigenbedarf sofort kündigen"

Falsch. Auch Eigenbedarfskündigungen müssen mit korrekter Frist (je nach Mietdauer 3–9 Monate) angekündigt werden. Der Eigenbedarf muss echt und ernsthaft sein — und wenn du danach doch nicht einziehst, drohen Schadensersatzansprüche.

Irrtum 8: "Wenn der Mieter nicht zahlt, kann ich die Schlösser austauschen"

Falsch. Das wäre Hausfriedensbruch und eine Straftat. Auch bei Zahlungsverzug musst du den Rechtsweg gehen: Mahnung, Kündigung, RäumungsklageGerichtliches Verfahren um Mieter zur Herausgabe der Wohnung zu zwingen – dauert 6-18 Monate.Weiterlesen → — aber kein eigenmächtiger Eingriff in die Wohnung des Mieters.

Irrtum 9: "Bei einem unbefristeten Mietvertrag kann ich nach Ablauf von 2 Jahren kündigen"

Falsch. Ein unbefristeter Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Es gibt keine automatische Laufzeit. Du kannst nur mit gesetzlichem Kündigungsgrund kündigen.

Irrtum 10: "Die Betriebskostenabrechnung kann ich jederzeit nachreichen"

Falsch. Die Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter sein. Danach verlierst du das Recht auf Nachforderung — auch wenn die Abrechnung korrekt ist.

Was du daraus lernst

Das MietrechtGesetzliche Regelungen für Mietverhältnisse in Deutschland – §§ 535-580a BGB.Weiterlesen → schützt stark die Mieter — und das ist kein Zufall. Als Vermieter musst du die Regeln kennen und einhalten. Die meisten Fehler entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Unwissenheit. Eine Mitgliedschaft bei Haus & Grund (Rechtsberatung inklusive) ist die beste Investition in deine Rechtssicherheit.

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