Dieser Artikel dient als allgemeiner Ratgeber und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
Die pandemiebedingten Ausnahmeregelungen im MietrechtGesetzliche Regelungen für Mietverhältnisse in Deutschland – §§ 535-580a BGB.Weiterlesen → (Artikel 240 EGBGB) sind seit Ende 2022 vollständig ausgelaufen. Doch viele Vermieter haben noch offene Mietrückstände aus den Jahren 2020 bis 2022. Was lässt sich heute noch einfordern, und wo sind Ansprüche bereits verjährt?
Was die Corona-Regelungen tatsächlich verboten haben
Wichtig zum Verständnis: Die Corona-Sonderregelungen haben Kündigungen wegen Mietrückständen aus dem Zeitraum April bis Juni 2020 vorübergehend ausgesetzt – nicht aber die Mietzahlungspflicht selbst. Mieter mussten zahlen, konnten aber nicht wegen Nichtleistung gekündigt werden, wenn sie glaubhaft machten, dass die Rückstände Corona-bedingt waren.
Verjährungsfristen: Was ist noch einklagbar?
Mietforderungen unterliegen der regulären dreijährigen Verjährungsfrist (§ 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist:
- ☑ Rückstände aus 2020 → verjährt zum 31.12.2023
- ☑ Rückstände aus 2021 → verjährt zum 31.12.2024
- ☑ Rückstände aus 2022 → verjähren zum 31.12.2025
- ☑ Rückstände aus 2023 → verjähren zum 31.12.2026
Handlungsbedarf: Rückstände aus 2022 musst du spätestens bis Ende 2025 gerichtlich geltend machen. Ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung.
Verjährung hemmen: So gehst du vor
Um die Verjährung zu unterbrechen oder zu hemmen, reicht ein gerichtlicher Mahnbescheid (Online über das Mahngericht deines Bundeslandes, Kosten ab ca. 32 Euro). Alternativ: Klage beim zuständigen Amtsgericht. Schriftliche Mahnungen allein hemmen die Verjährung nicht – das ist ein häufiger Irrtum.
Bonitätsprüfung gescheitert: Was wenn Mieter zahlungsunfähig ist?
Viele Corona-Rückstände stammen von Mietern, die insolvent geworden sind oder aus der Wohnung ausgezogen sind. In diesen Fällen: Forderung zur Insolvenztabelle anmelden (Insolvenzverwalter kontaktieren). Bei abgezogenen Mietern: Auskunft über neue Adresse beim Einwohnermeldeamt anfordern (kostenpflichtig, aber möglich). Dann gerichtlicher Mahnbescheid an neue Adresse.
Staatliche Hilfen für Vermieter rückblickend
Staatliche Direkthilfen für Vermieter bei Corona-Mietrückständen gab es in Deutschland nicht systematisch – anders als in anderen EU-Ländern. Einige Bundesländer hatten kleine Hilfsprogramme, die jedoch meist an Bedingungen geknüpft waren. Steuerlich: Uneinbringliche Mietforderungen können als Werbungskosten abgeschrieben werden (§ 9 EStG).
- ☑ Uneinbringliche Forderungen beim Finanzamt als Verlust angeben
- ☑ Belege für Rückstände aufbewahren (Kontoauszüge, Mahnungen)
- ☑ Steuerberater konsultieren für korrekte Behandlung
Fazit: Jetzt handeln statt warten
Rückstände aus 2022 verjähren Ende 2025. Wer noch offene Forderungen hat, muss jetzt handeln. Mahnbescheid beantragen ist einfach und günstig. Auch wenn die Einbringlichkeit fraglich ist: Der rechtliche Anspruch bleibt erhalten und kann später relevant werden (z.B. bei Erbfall des Mieters). Weitere Informationen: Mieter insolvent.