Was ist die IndexmieteMiete gekoppelt an Verbraucherpreisindex – automatische Anpassung an Inflation.Weiterlesen →?
Bei einer Indexmiete (§ 557b BGB) wird die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts gekoppelt. Steigt der VPI, darf die Miete proportional erhöht werden — ohne MietspiegelOffizielle Übersicht der ortsüblichen Mieten – Grundlage für Mieterhöhungen und Mietpreisbremse.Weiterlesen →-Bindung.
Indexmiete vs. MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → mit fest vereinbarten Mietsteigerungen – kein Mietspiegel-Gutachten nötig.">StaffelmieteMietvertrag mit fest vereinbarten Mietsteigerungen – kein Mietspiegel-Gutachten nötig.Weiterlesen → vs. reguläre Miete
| Mietform | Erhöhungsgrund | Planbarkeit | Bindung |
| Reguläre Miete | Mietspiegel + max. 20 % in 3 Jahren | mittel | Mietspiegel |
| Staffelmiete | Feste Stufen laut Vertrag | hoch | Vertrag |
| Indexmiete | VPI-Entwicklung | niedrig (Inflation abhängig) | VPI |
Wann lohnt sich die Indexmiete für Vermieter?
- Bei hoher Inflation: Indexmiete erhöht sich automatisch — kein aufwendiger Mietspiegelvergleich nötig
- Wenig Verwaltungsaufwand: Keine jährliche Prüfung des Mietspiegels erforderlich
- Transparenz: Mieter versteht die Entwicklung besser als beim Mietspiegel-Verfahren
Wann ist die Indexmiete nachteilig?
- Bei niedriger Inflation bleibt die Miete stagnier — Marktmiete kann schneller wachsen
- Mietspiegel-Überschreitung durch Indexanpassung ist erlaubt — aber VergleichsmieteOrtsübliche Durchschnittsmiete – Basis für Mieterhöhungen und Mietpreisbremse.Weiterlesen → begrenzt.">MietpreisbremseGesetz das Mieterhöhungen bei Neuvermietung auf max. 10% über ortsüblicher Vergleichsmiete begrenzt.Weiterlesen → greift trotzdem bei Neuvermietung
- Keine zusätzlichen Mieterhöhungen nach § 558 BGB möglich — nur Indexanpassungen
- Schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag zwingend
- Erhöhung muss per Brief angekündigt werden (nicht per E-Mail ausreichend)
- Erhöhung wirkt erst ab dem übernächsten Monat nach Ankündigung
- Min. 1 Jahr Abstand zwischen zwei Indexanpassungen
Checkliste Indexmiete einführen
☑ Indexmiete-Klausel rechtskonform in Mietvertrag aufgenommen
☑ VPI-Basisjahr klar definiert (aktuell: 2020 = 100)
☑ Berechnung schriftlich und nachvollziehbar dokumentiert
☑ Anpassung formgerecht per Brief angekündigt
Indexmiete vs. Staffelmiete vs. Vergleichsmiete
| Merkmal | Indexmiete | Staffelmiete | Vergleichsmiete |
| Grundlage der Erhöhung | VPI (Statistisches Bundesamt) | Festgelegte Stufen | Mietspiegel/Gutachten |
| Planbarkeit | Abhängig von Inflation | Vollständig planbar | Gering |
| Schutz bei Inflation | Sehr gut | Nur wenn Stufen hoch genug | Mittel |
| Aufwand Erhöhung | Berechnung + schriftliche Ankündigung | Automatisch | Mietspiegel-Recherche, Schreiben |
| Mietpreisbremse | Erstmiete gebunden | Erstmiete gebunden | Gilt vollständig |
Indexmiete berechnen: So funktioniert es
- Basisindex zum Mietbeginn notieren (aktuell ca. 120–125 Punkte)
- Aktuellen VPI abrufen: destatis.de → Verbraucherpreisindex
- Formel: Neue Miete = Aktuelle Miete × (Neuer Index / Alter Index)
- Schriftliche Ankündigung mit 3 Monaten Vorlauf an Mieter
Rechenbeispiel
| Position | Wert |
| Miete bei Vertragsschluss | 1.000 € |
| VPI bei Vertragsschluss (2023) | 115,0 |
| VPI aktuell (2026) | 122,8 |
| Neue Miete | 1.000 × (122,8 / 115,0) = 1.068 € |
| Erhöhung | +68 € / Monat (+6,8%) |
Vorteile der Indexmiete 2026
- Inflationsschutz: Kaufkraft der Mieteinnahmen bleibt erhalten
- Kein Mietspiegel-Aufwand: Index ist öffentlich und unbestreitbar
- Kein Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Erhöhung
- Besonders geeignet für langfristige Vermietung in wachsenden Städten
Weiterführende Artikel