Ratgeber

Bleirohre im Altbau: Sanierungspflicht für Vermieter

Bleihaltige Trinkwasserleitungen sind ein Gesundheitsrisiko — besonders für Kinder und Schwangere. Seit 2013 schreibt die Trinkwasserverordnung klare Pflichten vor.

Welche Vorgaben gelten?

Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser beträgt seit 2013 10 μg/l (Mikrogramm pro Liter). Seit dem 12. Januar 2013 gilt:

  • Bei Neuvermietung: Bleirohre müssen vor der Vermietung ersetzt werden
  • Bei Kenntnis von Bleirohren und Überschreitung des Grenzwerts: sofortiger Handlungsbedarf
  • Alle Gebäude vor 1973: Bleirohre möglich, Prüfung empfohlen

Wie stellt man Bleirohre fest?

  • Rohre visuell prüfen: Bleirohre sind grau, weich, lassen sich leicht ritzen
  • Trinkwasserprobe durch akkreditiertes Labor: 50–150 € pro Entnahmestelle
  • Sanitärfachbetrieb oder Sachverständigen beauftragen

Was kostet die Bleirohrsanierung?

Mann baut neue Möbel auf, lacht dabei
UmfangKosten (ca.)
Einzelne Wohnung (Zuleitung tauschen)1.500–4.000 €
Gesamtes Haus (Steigleitungen)10.000–30.000 €
Komplette Neuinstallation (Kupfer oder Kunststoff)15.000–50.000 €

Wer trägt die Kosten?

Der Vermieter trägt die Kosten der Bleirohrsanierung vollständig — es handelt sich um eine Instandhaltungspflicht, nicht um eine ModernisierungBauliche Verbesserungen – 8% der Kosten p.a. auf Mieter umlegbar, mit 3-Monats-Ankündigung.Weiterlesen →. Kein Recht auf Mietumlage. Kosten können steuerlich als Werbungskosten oder Erhaltungsaufwand abgesetzt werden.

Informationspflicht gegenüber Mieter

Frau richtet neue Wohnung ein

Wenn der Vermieter von Bleirohren weiß oder bei Messung ein Überschreitung festgestellt wird: Mieter sofort informieren. Keine Verschweigung — das kann als arglistige Täuschung gewertet werden.

Fazit

Bei Altbauten vor 1973 unbedingt prüfen. Trinkwasserprobe beauftragen, bei Befund sofort handeln, Mieter informieren. Bleirohrsanierung ist Pflicht — ohne Wenn und Aber.

Bleirohre testen: Wann der Wasserselbsttest Sinn macht

Viele Vermieter wissen gar nicht, ob ihre Immobilie tatsächlich Bleileitungen hat. Eine visuelle Kontrolle im Keller reicht oft nicht aus – moderne Kunststoffummantelungen verschleiern die tatsächliche Zusammensetzung. Hier hilft nur ein Labortest des Trinkwassers.

Das Gesundheitsamt oder ein zugelassenes Labor können Wasserproben analysieren. Die Kosten liegen bei 30–80 Euro pro Probe. Wichtig: Lassen Sie mehrere Entnahmestellen testen – Küche, Bad, Keller. Der kritischste Messwert gilt, nicht der Durchschnitt. Besonders morgens nach längeren Stillstandszeiten zeigen sich erhöhte Bleiwerte, da das Metall aus den Rohren ausgelaugt wird.

Überschreitet die Messung 10 μg/l, müssen Sie handeln. Ein häufiger Fehler: Vermieter führen Tests durch, ignorieren dann ein negatives Ergebnis, weil sie Sanierungskosten sparen wollen. Rechtlich haltbar ist das nicht – dokumentieren Sie jeden Test schriftlich und archivieren Sie die Laborberichte.

Austauschpflicht bei Neuvermietung: Was § 72 Abs. 5 TrinkwV wirklich bedeutet

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist hier unmissverständlich: Bleirohre in Neuvertragsverhältnissen sind nicht zulässig. Das gilt auch für Neuvermietungen nach Mieterwechsel – nicht nur beim Ersterwerb eines Hauses.

Im Klartext: Wenn ein Mieter auszieht und Sie einen neuen anwerben möchten, müssen alle Bleileitungen bis zur Übergabe ersetzt sein. Dies ist keine optionale Sanierung, sondern eine Bedingung für die rechtskonforme Vermietung. Verstöße können zu:

  • Geldstrafen bis 50.000 Euro führen (§ 100 TrinkwV)
  • Mietminderungen vom neuen Mieter berechtigen (§ 536 BGB)
  • Kündigungsrechten für Mieter führen

Ein praktischer Tipp: Beauftragt Sie einen Fachhandwerker mit der Überprüfung, lassen Sie sich schriftlich die Diagnose bestätigen. Das schützt Sie vor späteren Ansprüchen, falls der Arbeiter Bleirohre übersieht. Eine komplette Sanierung kostet bei älteren Mehrfamilienhäusern durchschnittlich 3.000–8.000 Euro, bei Einfamilienhäusern 1.500–4.000 Euro.

Bestandsmieter und das Übergangsprivileg: Diese Fristen gelten noch

Für Bestandsmietverträge (bereits laufende Mietverträge vor 2013) galt lange eine Übergangsregelung. Allerdings ist diese 2024 effektiv abgelaufen – nach 11 Jahren seit der Regeländerung müssen auch ältere Mietverträge mit Bleileitungen saniert sein, sofern regelmäßig Grenzwertüberschreitungen nachgewiesen werden.

Das Gefährliche: Viele Vermieter denken, Bestandsmietverträge seien komplett ausgenommen. Das ist falsch. Sobald Sie als Vermieter Kenntnis von Bleirohren und Grenzwertüberschreitungen haben, liegt eine Mangelhaftigkeit vor (§ 536 BGB). Der Mieter kann MietminderungRecht des Mieters die Miete zu kürzen wenn die Wohnung Mängel hat – als Vermieter schnell reagieren.Weiterlesen → verlangen – bis zu 20 Prozent der Bruttomiete sind in der Rechtsprechung üblich.

Strategisch sinnvoll: Führen Sie proaktiv Wassertests durch und dokumentieren Sie alles. Sind die Werte unauffällig, können Sie das dem Mieter mitteilen und Ansprüche rechtssicher abwehren. Sind sie erhöht, planen Sie die Sanierung rechtzeitig – nicht erst, wenn der Mieter klagt.

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